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Aktuelles zur Kurzarbeit für Arbeitgeber/innen: Naturalmonat oder Kalendermonat – neues Kurzarbeitsbegehren bis spätestens 30.9.2020 erforderlich

Im März und April 2020 war noch nicht geklärt, ob nun ein Naturalmonat oder ein Kalendermonat reicht, um anspruchsberechtigt für die KUA-Förderung zu sein. Diese Mitarbeiter wurden oft im Antrag aufgenommen, die Förderung wurde hierfür jedoch erst nach Ablauf des Monats gewährt. Mittlerweile geht das AMS vom Erfordernis eines Kalendermonats aus. Für diese Mitarbeiter muss bis 30.9.2020 ein neues Kurzarbeitsbegehren mit Sozialpartnervereinbarung erstellt werden samt neuer Abrechnungsdatei und Durchführungsbericht.

Eine neue Antragstellung ist lt. AMS deshalb erforderlich, weil das AMS ein neues Beginndatum der KUA für die betreffenden Personen braucht, um das Bemessungsmonat für Lohnausgleich und Beihilfe bestimmen zu können. Für diese Arbeitnehmer gilt ein anderer KUA-Zeitraum und ein anderes Bemessungsmonat für die Beihilfe. Das setzt sich über alle nachfolgenden Monatsabrechnungen fort. Wichtig für das Arbeitgeberrisiko: Laut AMS wäre jede einzelne Monatsabrechnung zu beanstanden, wenn der alte KUA-Zeitraum stehen bliebe.

Von der Frist bis 30.09.2020 kann das AMS nicht absehen, da das AMS für eine ordnungsgemäße Abwicklung der KUA eine Beantragung über das IT-Tool im eAMS-Konto benötigt. Mit 01.10.2020 startet die Phase 3 der Covid-19-KUA, mit deutlich veränderten Zugangsbedingungen. Zwei Tools zur Beantragung parallel zu führen ist lt. AMS nicht möglich.

Die vergangenen Abrechnungen müssen nicht neu gelegt werden. Mit der Prüfung des Durchführungsberichts fährt ein Prüfprogramm über alle gelegten Abrechnungen und weist die Rückforderungsbeträge aus, die sich aus der Verrechnung von Arbeitnehmern ohne voll entlohntes Monat vor KUA ergeben (und auf Basis zu hoher Lohnangaben verglichen mit der SV-Beitragsgrundlage vor KUA). Diese Beträge werden dann zurückgefordert.

Wir bedauern die damit für Arbeitgeber/innen verbundene, laut AMS wohl unvermeidbare, Mehrarbeit und unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung.

Stand: 14. September 2020 | LBG

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