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ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033. Daraus ergeben sich folgende voraussichtliche ASVG-Werte.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 20. Oktober 2020 | LBG 

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