Bausparkassenprämie beträgt 1,5 % im Jahr 2021
Leistet ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger Beiträge an eine Bausparkasse mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, so wird ihm auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2021 lt. Mitteilung des BMF 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.
Die Erstattung steht dem Steuerpflichtigen nur für jeweils einen Bausparvertrag zu und darf nur für die Leistung von Beiträgen bis zu € 1.200 jährlich erstattet werden. Darüber hinaus ist eine Berücksichtigung von Bausparverträgen für (Ehe)Partner und Kinder möglich. Die pauschale Erstattung erfolgt durch die Bausparkasse, bei welcher der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese fordert den zu erstattenden Steuerbetrag beim Finanzamt an, das der Bausparkasse den Betrag zugunsten des Bausparkontos des Steuerpflichtigen überweist. Weitere Detailbestimmungen finden sich in § 108 EStG.
Stand: 2. November 2020 | LBG
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