Covid-19-Gesundheitsvorsorge: 2. Lockdown ab 3.11.2020 – Was Sie jedenfalls beachten sollten!
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates weitreichende Lockdown-Maßnahmen zwecks Eindämmung der stark steigenden Corona-Infektionen in Österreich gesetzt. Der 2. Lockdown beginnt mit Dienstag, 3. November 2020. Sie finden alle wesentlichen Informationen für das private und berufliche Umfeld in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen im Fragen-Antworten-Katalog zur Schutzmaßnahmen-Verordnung gelöst. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf eine Reduktion der persönlichen Kontakte im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich ab. Dabei gilt ein Betretungsverbot von Gastronomie- und Barbetrieben sowie von Clubs. Überdies sollen private Feiern und Partys unterbunden werden, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Die übrigen Wirtschaftsbetriebe sollen weitgehend fortgeführt werden, um weitere wirtschaftliche Beeinträchtigungen bestmöglich zu vermeiden und ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen weitgehend hintanzuhalten.
Stand: 2. November 2020 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.