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Covid-19-Gesundheitsvorsorge: 2. Lockdown ab 3.11.2020 – Was Sie jedenfalls beachten sollten!

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates weitreichende Lockdown-Maßnahmen zwecks Eindämmung der stark steigenden Corona-Infektionen in Österreich gesetzt. Der 2. Lockdown beginnt mit Dienstag, 3. November 2020. Sie finden alle wesentlichen Informationen für das private und berufliche Umfeld in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen im Fragen-Antworten-Katalog zur Schutzmaßnahmen-Verordnung gelöst. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf eine Reduktion der persönlichen Kontakte im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich ab. Dabei gilt ein Betretungsverbot von Gastronomie- und Barbetrieben sowie von Clubs. Überdies sollen private Feiern und Partys unterbunden werden, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Die übrigen Wirtschaftsbetriebe sollen weitgehend fortgeführt werden, um weitere wirtschaftliche Beeinträchtigungen bestmöglich zu vermeiden und ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen weitgehend hintanzuhalten.

Stand: 2. November 2020 | LBG 

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