"Harter Lockdown" von 17.11.2020 – 6.12.2020: Welche Unternehmen sind betroffen? Das gilt am Arbeitsort, im Kundenbereich, bei der beruflichen Tätigkeit.
Am Dienstag, 17.11.2020 mit Beginn um 00:00 Uhr bis vorerst Sonntag, 6.12.2020, 24.00 Uhr tritt in Österreich ein nunmehr zweiter „Harter Lockdown“ in Kraft. Die am Sonntag am späten Abend bekanntgegebene neue COVID-19-Notmaßnahmenverordnung bringt über die bereits bestehenden Maßnahmen des „Lockdown light“ hinaus verschärfte Ausgangsregelungen. Insbesondere Wirtschaftsbetriebe aus dem Bereich Handel (ausgenommen Geschäfte der grundlegenden Versorgung wie Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken, etc. und solche Handelsbetriebe, deren Geschäftsbetrieb zumindest zweiseitig unternehmensbezogen ist), persönliche körpernahe Dienstleistungen und Gastronomie, Hotellerie, Freizeitbetriebe und Veranstaltungen sind vom „Harten Lockdown“ betroffen. Die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung ersetzt die bisher geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Wir haben für Sie die wichtigsten Eckpunkte und Rechtsgrundlagen zusammengefasst.
Das nachstehende Schaubild des Sozialministeriums gibt einen raschen Überblick über die ab Dienstag, 17. November 2020 geltenden Bestimmungen in Österreich:
In der „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“ und in der dazu ergangenen „Rechtlichen Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“ finden Sie alle wesentlichen Details im Originaltext.
Quelle: Download Grafik – COVID-19-Notmaßnahmenverordnung | Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stand: 16. November 2020 | LBG
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