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Entschädigung für Verdienstentgang, den der Unternehmer durch die über ihn selbst behördlich angeordnete Covid-19-Quarantäne erleidet.

Unternehmer in behördlich angeordneter Covid-19-Quarantäne haben Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstentgangs. Für die Berechnung stellt das Gesundheitsministerium online ein umfangreiches Excel-Tool zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt dem Antrag auf Entschädigung beigelegt werden - ausgedruckt oder bei Antragstellung per Mail als pdf. Das Excel-Tool umfasst neun Tabellenblätter sowie umfangreiche Erklärungen zum Ausfüllen. Vorgesehen ist, dass insbesondere ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Richtigkeit der Berechnung bestätigen muss, wobei hierfür anfallende Kosten (bis maximal € 1.000) vom Antragsteller direkt im Excel-Tool ebenso geltend gemacht werden können.

Hier finden Sie den Download des Gesundheitsministeriums für das Excel-Berechnungsformular samt dem Erläuterungsteil „Entschädigungsanspruch auf Verdienstentgang im Sinne des § 32 Epidemiegesetz“.

4 Schritte zur Entschädigung für den Verdienstentgang bei Covid-19-Unternehmer-Quarantäne 

  1. Ausfüllen des Excel-Sheets für Berechnung Verdienstentgang (selbst oder durch Steuerberater).
  2. Bestätigung der Berechnungen durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter.
  3. Rückerstattungsantrag plus ausgefülltes Excel-Sheet an die Bezirksbehörde, die die Absonderung angeordnet hat. Wichtig ist der behördliche Absonderungsbescheid und der behördliche Aufhebungsbescheid für die Covid-19-Quarantäne.
  4. Auszahlung erfolgt.

Wie Sie zur Entschädigung bei Covid-19-Mitarbeiter-Quarantäne kommen, erfahren Sie in unserem LBG-Fachbeitrag „Arbeitgeber-Entschädigung für Entgeltzahlung bei behördlicher Covid-19-Mitarbeiter-Quarantäne“.

Stand: 23. November 2020 | LBG | Quelle: WKO

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