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Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021

Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, soll der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5% nicht wie aktuell gesetzlich geregelt mit 31.12.2020 enden, sondern bis 31.12.2021 verlängert werden. Zudem sollen bis 31.12.2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5 % soll auch für bestimmte Umsätze der Kulturbranche gelten.

Die Beschlussfassung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie dann über die Details informieren.

Stand: 24. November 2020 | LBG | Quelle: BMF  

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