Reminder „NPO-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger: Antragstellung noch bis 31.12.2020 möglich.
Die Antragstellung lohnt sich für jede antragsberechtigte Organisation, werden doch – kurz gesagt – betriebsnotwendige Kosten (außer Personalkosten) zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 bis zu 100% ersetzt sowie darüber hinaus ein sogenannter Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7 % der Einnahmen aus 2019 gewährt. Das heißt, selbst wenn keine förderbaren Kosten im Betrachtungszeitraum angefallen sind, kann durch die Beantragung des Struktursicherungsbeitrages alleine ein Zuschuss lukriert werden.
Die minimale Fördersumme für eine Auszahlung beträgt 500 Euro, die maximale Förderhöhe pro antragstellender Organisation beträgt 2,4 Millionen Euro.
Alles Wissenswerte zum NPO-Zuschuss kompakt zusammengefast:
Details zum NPO-Zuschuss finden Sie in unserer kompakten Präsentation „NPO-Zuschuss – Warum Sie jedenfalls einen Antrag stellen sollten“ mit allen Daten, Fakten und Rechenbeispielen vom 20.7.2020.
Unsere Berater/innen an 31 Standorten in acht Bundesländern sagen Ihnen, mit welcher Summe Sie konkret aus dem NPO-Fonds rechnen können und übernehmen gerne die Antragstellung für Sie. Unsere Erfahrungen aufgrund mehrerer Hundert gestellter Anträge sowie dem positiven Feedback von Vereinen und Feuerwehren bestätigt, die Antragstellung lohnt sich und der Zuschuss wird innerhalb weniger Tage ausbezahlt.
Noch ein Hinweis: Der NPO-Zuschuss soll, über den aktuellen Betrachtungszeitraum bis 30.9.2020 hinaus, verlängert werden. Dazu wird jedenfalls ein neuer Antrag notwendig sein. Weitere Details sowie die Richtlinie bleiben abzuwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Stand: 10. Dezember 2020 | LBG
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