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Erinnerung | Registrierkassen-Jahresbeleg: Erstellung des Jahresbeleges zum 31.12.2020, Prüfung bis spätestens 15.2.2021 beachten!

Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges zum 31.12.2020 und die Überprüfung bis zum 15.2.2021. Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Speziell für jene Kund/innen, die sich für die "LBG Registrierkasse - die modulare Kassensoftware" entschieden haben, haben wir wie jedes Jahr zur Unterstützung eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit Ihrer "LBG Registrierkasse" erstellt.

Stand: 17. Dezember 2020 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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