Tax-News | Business-News

aws-Förderung „Digitalisierung – vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz“. Antragsfrist: 11.3. - 22.4. 2021, 12:00 Uhr. Maximale Zuschusshöhe 200.000 Euro.

Mit der speziellen Konditionen/Bedingung „vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz“ wird die Pilotierung und die erste Wachstumsphase von Innovationen mittels Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt. Handlungsfelder sind insbesondere Energie-, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit.

Ziel des Förderprogramms:

Ziel des Förderungsprogramms ist die Anzahl an vertrauenswürdigen innovativen KI-Vorhaben in Österreich zu steigern. Dazu wird die Pilotierung und erste Umsetzung von neuen, skalierungsfähigen, innovativen und digitalen Dienstleistungen, Produkten, Geschäftsmodellen und Marketinginnovationen in den Handlungsfelder Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Information- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit mittels Einsatzes von vertrauenswürdiger KI unterstützt.

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmensgrößen aus zentralen Zukunftsbranchen wie Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit.

Voraussetzungen

  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  • Die Obergrenze nach AGVO oder de-minimis muss eingehalten werden.
  • Es wird ein vertrauenswürdiges, innovatives KI-Vorhaben umgesetzt.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.

Förderart und Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, ausgezahlt in drei Tranchen nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.

Die Förderung beträgt unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Obergrenzen der „de-minimis“ Verordnung und der AGVO bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 200.000. Die erforderlichen Eigenanteile sind in Form von Eigenmitteln bereitzustellen, dürfen nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden und können nicht in Form von fiktiven Unternehmenslöhnen erbracht werden.

Antrag, Auswahl, Entscheidung:

  • Der Antrag muss im aws Fördermanager gestellt werden
  • Die Einreichung für den Call ist von 11. März 2021 bis 22. April 2021, 12 Uhr möglich.
  • Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert/innen der aws
  • Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einem externen Bewertungsgremium.
  • Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung des externen Bewertungsgremiums.
  • Das Ergebnis wird am 22. Juni 2021 bekanntgeben

Details zu den förderbaren Kosten, dem Bewertungsverfahren sowie zu den Auswahlkriterien finden Sie im „Programmdokument“. Wichtige Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs „aws Digitalisierung – Künstliche Intelligenz“.

Stand: 4. März 2021 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.