Personalverrechnung | Arbeitgeberberatung: Verlängerung der Kurzarbeit (Phase 4) um weitere drei Monate beschlossen. Abänderungen zur aktuellen Phase 3.
Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit um weitere drei Monate von 1. April - 30. Juni 2021 beschlossen. Diese Phase 4 der Kurzarbeit wurde inhaltlich weitgehend an die Regeln der Phase 3 (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Corona-Kurzarbeit Phase 3 ab 1.10.2020“) angelehnt, allerdings sind Abänderungen zu beachten.
- Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 %.
- Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf bis zu 30 % reduziert werden.
- In Branchen, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit möglich.
- Stärkerer Fokus auf Aus- und Weiterbildung in der Kurzarbeit Phase 4. Betriebe bekommen 60 % vom AMS rückerstattet, wenn sie ihre Mitarbeiter während Kurzarbeit qualifizieren lassen. Wichtige Details dazu finden Sie im Link zur „Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit“.
- Die Gewerkschaften werden auch auf Anträge unter 30 % Arbeitszeit gegenüber dem AMS innerhalb von 72 Stunden reagieren.
- Ziel ist nach Phase 4 ein schrittweiser Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit ab Juli 2021.
Die Sozialpartnervereinbarung und weitere Details bleiben abzuwarten. Unsere Berater/innen an unseren 31 Standorten österreichweit unterstützen Sie gerne bei Fragen zur Verlängerung der Kurzarbeit sowie gegebenenfalls erstmaligen Antragstellung bzw. Urlaubsabbau, Verbrauch von Zeitguten und weitere Alternativen, abhängig von der jeweils individuellen betrieblichen Situation.
Stand: 4. März 2021 | LBG | Quelle: WKO
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