Tax-News | Business-News

„KMU.E-Commerce“: Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Digitalisierungsprojekte im Bereich E-Commerce und M-Commerce. Antragstellung 19.3. – 31.10.2021. Förderhöhe max. 20% der Projektkosten, max. 12.000 Euro.

Das Förderprogramm „KMU.E-Commerce“ soll österreichische KMU bei der Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Vertriebs- und Vermarktungsbereiche durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen. Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete), die u.a. einen wesentlichen Beitrag zur Einführung und dem Ausbau eines Online-Shops, dem Aufbau professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und dem Vertrieb, der Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce (Mobile Commerce) leisen sowie Investitionen bzw. externe Leistungen in IT-Security bzw. Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen.

Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag von 3.000 nicht unterschreiten und einen Betrag von 60.000 Euro nicht überschreiten. Gefördert werden max. 20% der förderbaren Kosten, somit beträgt der Zuschuss max. 12.000 Euro. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als Einmalbetrag nach Abschluss des Projektes ausbezahlt.

Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

Antragsberechtigte Unternehmen:

  • natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
  • ein KMU sind und
  • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Antragsberechtigte Branchen:

Antragsberechtigt sind alle Branchen, ausgenommen

  • Land- und Forstwirtschaft (=Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen besteht
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften

Ausgeschlossen von einer Förderung sind unter anderem:

  • Projekte, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von 60.000 Euro übersteigen und 3.000 Euro (jeweils exklusive USt) unterschreiten
  • Kosten, die bereits im Rahmen von anderen Förderprogrammen gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem E-Commerce-Projekt gemäß der „KMU.E-Commerce“-Zielsetzung 3 stehen
  • Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z. B. bloßer Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Standard-Upgrades) 
  • Aktualisierungen von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen
  • Kosten für Search Engine Advertising (Suchmaschinenwerbung) und Mitgliedsbeiträge für Vetriebs- und Buchhaltungsplattformen
  • Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • laufende Betriebskosten (z. B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
  • Beratungskosten
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150,– (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderlaufzeit von max. 12 Monaten)

Antrag, Auswahl und Entscheidung

  • Förderungsansuchen für das Programm können zwischen 19.03.2021 und 31.10.2021 (bzw. bis zu einer früheren Ausschöpfung der budgetären Mittel) digital im Fördermanager der aws eingereicht werden.
  • Einzubringen sind eine Kostenaufstellung sowie eine Darstellung des Projektes zur Ausgangsituation, Zielsetzung und Ergebnis.
  • Die aws übermittelt eine Empfangsbestätigung, analysiert und informiert laut eigenen Angaben innerhalb von 1-7 Tagen über die Entscheidung.

Die Details zu den Antragsvoraussetzungen, den förderfähigen Kosten sowie der Projektabwicklung finden Sie in der „KMU.E-Commerce-Richtlinie“. Häufige Fragen & Antworten finden Sie in den FAQs.

Stand: 1. April 2021 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.