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LBG Österreich – Tourismusberatung
Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft
Was Arbeitgeber/innen aktuell überlegen und entscheiden sollten

Die Planung des Mitarbeiterbedarfs sowie der Mitarbeiterkosten zählt für viele Unternehmer/innen im Branchenfeld „Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft“ aktuell oft zu einer der großen Herausforderungen. Wichtig ist nun, betriebsindividuell die Entwicklung für die kommenden Monate bestmöglich abzuschätzen und bereits jetzt vorausschauend auch an die Zeit nach dem Ende der Kurzarbeit Phase 4 (30.6.2021) zu denken.

Welche Überlegungen und Entscheidungen stehen konkret an?

  • Welche Mitarbeiter behalte ich in der Kurzarbeit Phase 4?
  • Wo sind Alternativen zur Kurzarbeit im eigenen Unternehmen überhaupt möglich und machen Sinn (Urlaubsabbau, befristete oder dauerhafte Reduktion der Arbeitszeit, (Bildungs-)Karenz/Teilzeit, etc.)?
  • Welche Mitarbeiter bin ich im Begriff zu verlieren, weil sie die Branche wechseln werden?
  • Wie finde ich (rasch) qualifiziertes Personal für den kurzfristigen Start in die Sommersaison?
  • Kann ich bestehendes Personal noch kurzfristig durch Weiterbildung qualifizieren und von der aktuellen Weiterbildungsförderung profitieren?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen hängen von den betriebsindividuellen Verhältnissen, von der Mitarbeiterstruktur und nicht zuletzt auch vom konkreten Geschäftsmodell und Kundensegment des jeweiligen Betriebes ab.

LBG-Empfehlung: Mit der aktuell geltenden AMS-Schulungskostenbeihilfe werden Kosten für Aus- und Weiterbildungskurse zu 60% gefördert (bei Lehrlingen zu 75%). Hierfür aufgewendete Ausbildungszeit ist Ausfallzeit im Sinne der Kurzarbeitsbeihilfe.

Stand: 10. Mai 2021 | LBG 

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