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Steuerstundung: Antragstellung für Ratenzahlung endet am 30. Juni 2021. Rückzahlung vorausschauend einplanen.

Überwiegend COVID-19-bedingte Steuerrückstände können in angemessenen Raten in zwei Phasen über die Dauer von längstens 36 Monaten entrichtet werden (wir haben umfassend berichtet). Der Antrag für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist noch bis spätestens 30. Juni 2021 über FinanzOnline (alternativ postalisch) möglich. Der Ratenantrag für Beitragsrückstände bei der Österreichischen Gesundheitskasse kann seit 1. Juni 2021 gestellt werden. Wir haben die Details nochmals übersichtlich für Sie zusammengefasst und empfehlen Ihnen gleichzeitig, bereits jetzt vorausschauend mittels Finanzplans die Zahlungsströme Ihres Unternehmens sorgfältig zu erfassen und damit Ihre künftige Liquidität bestmöglich zu planen.

Steuerrückstände

Das Ratenzahlungsmodell erstreckt sich über zwei Phasen, höchstens 36 Monate. Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022. Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024. Unternehmer/innen haben dabei die Wahl zwischen zwei Varianten:

Variante 1: Der gesamte Rückstand wird in Phase 1, also bis spätestens zum 30. September 2022 innerhalb von 15 Monaten entrichtet.

Variante 2: Der gesamte Rückstand wird verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichtet. In diesem Fall muss zunächst die Rückzahlung des gesamten Rückstandes in der Phase 1 beantragt werden, genau wie bei Variante 1. Der Unterschied ist: Am Ende der Phase 1 muss aber nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, sondern zumindest 40 %. Jener Rückstandsbetrag, der erst in Phase 2 abgetragen werden soll, ist im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate ausgewiesen. Bis Ende August 2022 kann dann die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragt werden. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30. Juni 2024.

In beiden Fällen gibt es die Möglichkeit einer flexiblen Eingangsphase für die ersten drei Monate der Ratenzahlung ("Safety Car - Phase") mit wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder der Beantragung für Juli, August und September 2021 von Monatsraten in Höhe von jeweils 1% des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30.6.2021 oder - bei Liquiditätsschwierigkeiten - die Beantragung für Juli, August und September 2021 von Monatsraten in Höhe von jeweils 0,5% des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30.6.2021.

Beitragsrückstände bei der Gesundheitskasse

Mit der Gesundheitskasse können Raten grundsätzlich vereinbart werden, wenn die Begleichung der Beitragsrückstände bis zum 30.06.2021 trotz intensiver Bemühungen des Unternehmers nicht gänzlich möglich ist. Für alle nicht coronabedingten Rückstände sind aber die üblichen Termine einzuhalten. 

Phase 1: Raten bis längstens 30.09.2022. Die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme müssen glaubhaft gemacht werden. Der Ratenantrag kann ab 01.06.2021 elektronisch gestellt werden.

Phase 2: Bestehen trotz nachweislicher intensiver Bemühungen zum 30.09.2022 noch teilweise Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021, können diese in der Phase 2 mittels Raten bis maximal 30.06.2024 beglichen werden. Eine der besonderen Voraussetzungen dieser Phase ist, dass im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2022 zumindest bereits 40 % des ursprünglichen Beitragsrückstandes beglichen wurden und bis 30.9.2022 kein Terminverlust eingetreten ist. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Raten zusätzlich zu den laufend anfallenden Beiträgen beglichen werden können. Verbindlichkeiten aus Beiträgen ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 können nicht Gegenstand einer Ratenvereinbarung sein. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2022 bei der Gesundheitskasse eingelangt sein.

Aufgeschobene Zahlungen – Rückzahlungen einplanen

Mittels Ratenzahlungsmodells aufgeschobene Zahlungen bei der Finanz und ÖGK müssen letztendlich beglichen werden. Auch wenn der Blick in die Zukunft aktuell noch mit einigen Unsicherheiten behaftet ist, empfehlen wir Ihnen, mittels eines Finanzplanes die Zahlungsströme Ihres Unternehmens sorgfältig und vollständig zu erfassen, um damit die Auswirkungen auf Ihre Liquidität bestmöglich zu planen. So können frühzeitig mögliche Liquiditätsengpässe identifiziert und die Rückzahlung aufgeschobener Zahlungen besser eingeplant werden.

Kurzfristige Finanzplanung ist dabei im Sinne einer Liquiditätsvorschau auf Tages- oder Wochenbasis nur wenige Wochen in die Zukunft gerichtet. Dies ist besonders bei Unternehmen in der Krise erforderlich, die bereits nur sehr geringe liquide Mittel zur Verfügung haben. Dabei werden ausgehend von einem Liquiditätsstatus (Stände der Bankkonten) die kurzfristig zu erwartenden Aus- und Einzahlungen geplant.

Eine mittelfristige Finanzplanung erstreckt sich oft über ein bis zwei Jahre und kann auch rollierend durchgeführt werden. Geplant wird auf Monats- bzw. eventuell auch auf Quartalsbasis. Ein Finanzplan für das kommende Jahr wird dabei oft aus den geplanten Budgetzahlen abgeleitet.

Stand: 17. Juni 2021 | LBG 

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