Tax-News | Business-News

Gründung | Nachfolge: Die rechtzeitige Organisation des betrieblichen Rechnungswesens, der Besteuerung und der Personalverrechnung erleichtert den Start in die Selbstständigkeit.

Jedes Jahr wagen in Österreich etwa 30.000 Personen den Schritt in die Selbstständigkeit. Die meisten Gründer/innen in Österreich waren zuvor unselbstständig tätig. Die Gründung stellt viele von ihnen daher vor Herausforderungen, mit denen sie bisher kaum oder gar nichts zu tun hatten – von der Buchhaltung über Steuern bis hin zum Personal. Wer nicht als Ein-Personen-Unternehmen startet, muss sich auf die erfolgreiche Führung von Mitarbeiter/innen vorbereiten, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen müssen bedacht werden und die fachlich sorgsame Lohn- und Gehaltsverrechnung will professionell organisiert und geführt werden.

Entscheidende Themen sind aber auch das Rechnungswesen und die Buchhaltung. Jede/r Unternehmer/in muss je nach Rechtsform, Umsatzhöhe bzw. Gewinnermittlungsart von Beginn an für ein ordnungsgemäßes Finanz- und Rechnungswesen sorgen. 

Verpflichtende Aufzeichnungen
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen und diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Form, Art und Umfang der Aufzeichnungspflichten hängen stark von der Gewinnermittlungsart ab. Wichtig dabei ist, dass neben den Rechnungsbelegen auch Angebote, Kalender und andere Geschäftskorrespondenz aufbewahrt werden müssen, wenn solche Aufzeichnungen erstellt oder geführt werden.
 
Einkünfteermittlung
Grundsätzlich gibt es drei Varianten der betrieblichen, steuerlichen Gewinnermittlung und der damit verbundenen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichten, die zu beachten sind. Für die steuerliche Gewinnermittlung sind die Pauschalierung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie die vereinfachte oder doppelte Buchhaltung zu unterscheiden. Welche Gewinnermittlung für Sie erforderlich ist, hängt einerseits von der gewählten Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Personengesellschaft (OG, KG, GmbH & CoKG), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), Genossenschaft) und/oder der Umsatzhöhe sowie andererseits von der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständige Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft) ab. Je nach individueller Situation ist auch ein Wechsel möglich.
 
Planung und Umsetzung des betrieblichen Rechnungswesens
Die lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen verursacht gerade für Gründer/innen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Durch die richtige Organisation kann jedoch gerade im Bereich der Erstellung der Buchhaltung vieles vereinfacht und der Aufwand für die erforderlichen Aufzeichnungen in Zaum gehalten werden. Damit kommen Sie rasch zu Ihren laufenden Geschäftszahlen und aussagekräftigen wirtschaftlichen Auswertungen. Eine umfassende digitale Organisation hat sich bewährt.
 

Mit folgenden Fragen sollten sich Gründer/innen bereits vor Einführung ihres Rechnungswesens beschäftigen:

  • Zahlungsverkehr: Wie werden Rechnungen ausgestellt? Ist eine elektronische Registrierkasse erforderlich?
  • Fakturierung: Wie und wie oft wird (digital) fakturiert?
  • Eingangsrechnungsprüfung: Wie erfolgt der Zahlungseingang und wie wird dieser an das Rechnungswesen übergeleitet?
  • Mahnwesen: Werden offene Rechnungen gemahnt, wann und wie?
  • Wirtschaftliche Auswertungen: Wie kommen Sie rasch zu Ihren Zahlen?

LBG-Tipp: Ein durchgängiger digitaler Workflow spart Zeit und Ressourcen im Unternehmen und ermöglicht zudem Auswertungen auf Knopfdruck. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung vielfältiger Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen zeigt, dass es wichtig ist, sich am Besten bereits vor (!) Gründung eines Unternehmens an uns zu wenden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines „Digitalen Workflow“, führen für Sie das laufende Finanz- und Rechnungswesen samt monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die laufende Personalverrechnung samt Überblick und Entwicklung der Mitarbeiterkosten und erstellen für Sie den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und benötigte Auswertungen für Banken und sind bei allen wichtigen wirtschaftlichen Fragen für Sie da.

 

Stand: 30. Juni 2021 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.