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Steuer-Richtlinien zur Bewertung forstwirtschaftlichen Vermögens

Das Bundesministerium für Finanzen hat aktualisierte Richtlinien zur steuerlichen Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens gemäß Bewertungsgesetz veröffentlicht. Änderungen betreffen insbesondere Bewertungsregelungen und allfällige antragsbezogene Wertfortschreibungen im Zusammenhang mit Forstschäden durch höhere Gewalt im Zusammenhang mit vorübergehend nicht bestockten Holzbodenflächen und/oder bereits verjüngte bzw. wiederaufgeforstete Flächen.

Die gesamte Richtlinie finden Sie unter „Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)“. Unsere österreichweit tätigen Expert/innen im Beratungsfeld „Forst, Jagd, Fischerei, Holzwirtschaft, Erneuerbare Energie“ stehen Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

Stand: 30. Juni 2021 | LBG 

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