Was ist bis zum 30.9.2021 von Unternehmer/innen besonders zu beachten?
Der 30.9.2021 ist für Unternehmer/innen mit einigen wichtigen Fristen verbunden. Wir haben die wichtigsten (u.a. die neuen Kündigungsfristen für Arbeiter) für Sie im Überblick im nachstehenden Beitrag zusammengefasst.
Ab 1.10.2021 gelten für Arbeiter neue Kündigungsfristen, die an die Regelungen für Angestellte angeglichen wurden. Für Saisonbranchen, wie dem Tourismus oder der Bauwirtschaft, können im Kollektivvertrag davon weiterhin abweichende (kürzere) Kündigungsfristen bzw. abweichende Kündigungstermine vereinbart werden.
Stand: 6. September 2021 | LBG
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