Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Ärztliche Leistungen im Ausland – Betriebsstätte nicht ausgeschlossen

Stand: 25. März 2025

Erbringen in Österreich ansässige Ärztinnen bzw. Ärzte auf selbständiger Basis Behandlungsleistungen im Ausland, so kann dies steuerliche Konsequenzen im Ausland in Form der Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte nach sich ziehen.

Wird seitens des ausländischen Staates eine Betriebsstätte unterstellt, so hat dies in der Folge zur Konsequenz, dass der behandelnde Arzt mit seinem für die im Ausland erbrachte Behandlungsleistung empfangenen Honorar im Ausland der beschränkten Steuerpflicht unterliegt.

Betriebsstättenrelevante Tatbestände

Eine Betriebsstätte im Ausland wird beispielsweise mitunter in jenen Fällen anzunehmen sein, in denen ein in Österreich ansässiger Arzt in einem ausländischen Staat einen Raum für Patientenuntersuchungen oder -beratungen anmietet und dieser Raum über eine Dauer von mehr als sechs Monaten für diese Zwecke genutzt wird.

Ebenfalls besteht ein erhöhtes Betriebsstättenrisiko, wenn eine ausländische Klinik oder ähnliche ärztliche Einrichtung einen Behandlungs- oder Beratungsraum an einen österreichischen Arzt für mehr als sechs Monate im Ausland bereitstellt und in diesen Räumlichkeiten ärztliche Leistungen erbracht werden.

Für die Begründung einer Betriebsstätte ist es dabei nicht zwingend Voraussetzung, dass die Räumlichkeit durchgängig genutzt wird, sondern auch eine bloß fallweise Nutzung kann bei entsprechender Regelmäßigkeit (z. B. wöchentlich jeden Donnerstag und Freitag) bereits eine Betriebsstätte begründen, sofern der Arzt entsprechend über die Räumlichkeit verfügen kann.

Um negative steuerliche Folgen in derartigen Fällen im Ausland zu vermeiden, bedarf es hier jedenfalls einer umfassenden steuerlichen Überprüfung.

Stand: 25. März 2025 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 35 österreichweiten Standorte (www.lbg.at). Erstkontakt gerne auch an welcome@lbg.at - wir bringen Sie mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.