Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA): Republik Österreich | Russische Föderation
Stand: 29. August 2019
Mit Wirkung ab 2020 wird das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Österreich – Russische Föderation wie folgt abgeändert:
Um einen reduzierten Quellensteuersatz bei Dividenden zur Anwendung bringen zu können, muss derzeit neben dem Mindestbeteiligungserfordernis die Beteiligung den Betrag von USD 100.000 (oder den Gegenwert in anderer Währung) übersteigen. Diese Voraussetzung entfällt künftig.
Hinsichtlich von Veräußerungsgewinnen wird künftig eine Immobilienklausel derart aufgenommen, dass dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zukommt.
Weiters werden die Regelungen zum Informationsaustausch an den neuen internationalen Standard für Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen angepasst und eine Amtshilfebestimmung eingeführt.
Steuerpflichtigen beider Länder wird empfohlen, diese Änderungen in ihrer Steuerplanung zeitgerecht zu berücksichtigen.
Stand: 29.8.2019 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dafür jedenfalls und ausnahmslos eine vorangehende schriftliche Zustimmung von „LBG Österreich | Marketing & Kommunikation“ und eine mit uns abgestimmte, geeignete Nennung von LBG erforderlich sind. Wir bitten Sie, sich dazu an welcome@lbg.at zu wenden.
Amendment to the Double Taxation Agreement (DTA): Republic of Austria | Russian Federation
LBG Austria - Summary: With effect from 2020, the existing double taxation agreement (DTA) Austria - Russian Federation will be adapted to the OECD Model Convention and amended as follows: In order to apply a reduced withholding tax rate on dividends, in addition to the minimum holding requirement, the holding must currently exceed $ 100.000 (or its equivalent in other currencies). This requirement will no longer apply. With regard to capital gains, a real estate clause will in future be included in such a way that the State in which the property is situated has the right of taxation. Furthermore, the regulations on the exchange of information will be adapted to the new international standard for transparency and administrative assistance in tax matters and a mutual administrative assistance provision will be introduced. Taxpayers of both countries are advised to consider these changes in their tax planning in a timely manner.
Contact & Advice: This information naturally shows basic aspects of the topic - for completeness and correctness no guarantee can be given despite careful preparation. LBG will gladly advise you in your individual situation. Please contact one of our 31 Austria-wide locations (www.lbg.at) or welcome@lbg.at - we will gladly bring you together with one of our experts, who is very familiar with your request.