Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Apotheken-Beratung: Beachtenswertes bei längeren Öffnungszeiten

Stand: 2. Januar 2018

Längere Öffnungszeiten erfordern eine klare Kalkulation, wirtschaftliche Überlegungen und Umsicht im Marktumfeld.

Apotheken stehen immer stärker vor der Entscheidung, ob ein längeres Offenhalten aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein kann. Gerade in Einkaufszentren, guten Lagen oder in Reaktion auf längere Öffnungszeiten der umliegenden Ärzte, spielt das Thema der Öffnungszeiten eine wichtige Rolle. Auch die Zunahme des Versandgeschäftes kann ein Entscheidungsfaktor sein.

Für die Entscheidung sind folgende Kosten bzw. Kennzahlen von Bedeutung:

  • Personalkosten: Die wesentliche Kostenposition sind natürlich die Personalkosten. Dafür sind für jeden Mitarbeiter die Gesamtpersonalkosten pro Stunde und insgesamt für den Zeitraum der verlängerten Öffnungszeit zu berechnen. Abhängig von der zu erwartenden Frequenz stellt sich die Frage, ob nur eine pharmazeutische Fachkraft ausreicht.
    Für pharmazeutisches Personal ist dabei von einem Stundensatz von rd. € 80 auszugehen. Für PKAs bzw. pharmazeutische Hilfskräfte kann von einem Stundensatz von ca. € 40 ausgegangen werden. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten und Zuschläge bei Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit. 
  • Sonstige Kosten: Energiekosten sowie umsatzabhängige Kosten wie die Apothekerkammerumlage.

Die Gesamtkosten pro Stunde „zusätzliche Öffnungszeit“ liegen somit – mit zumindest einer pharmazeutischen Fachkraft und einer PKA sowie sonstigen Kosten – bei mindestens € 140.

Erforderliche Kundenzahl

Zur Kostendeckung muss bei einem durchschnittlichen Deckungsbeitrag von 28% zumindest der 3,5fache Wert der zusätzlichen Kosten erzielt werden. Somit müsste jede längere Öffnungsstunde einen Umsatz von ca. € 500 erwirtschaften.

Abhängig davon, ob die längeren Öffnungszeiten stärker von zusätzlichen Rezepten (aufgrund naheliegender Arztpraxen) oder durch Privatumsatzverkäufe (z.B. Einkaufszentren) geprägt wären, sind auch unterschiedliche Kunden- bzw. Umsatzzahlen als Kennzahlen notwendig.

Ein durchschnittliches Rezept bringt einen Rezeptwert von ca. € 45 und dabei einen Deckungsbeitrag von ca. € 10, während ein Barverkauf durchschnittlich nur einen Wert von ca. € 12 mit einem Deckungsbeitrag von rd. € 5 hat.

Wird die Apotheke aufgrund der Nähe zu Arztpraxen länger offen gehalten, sollte die verlängerte Öffnungszeit pro Stunde zumindest 13-15 Kunden und ein Umsatzplus von rd. € 600 bringen; bei längeren Öffnungszeiten in stark frequentierten Lagen mit stärkerem Anteil an Privatumsätzen wären zumindest 25-30 Kunden und ein Umsatzplus von ca. € 350/Stunde notwendig.

Neben den rein wirtschaftlichen Gedanken sind aber auch Überlegungen hinsichtlich Mitbewerber, Servicebereitschaft und Kundengewinnung von Bedeutung.

Artikel entnommen aus Pharmaceutical Tribune, 18.12.2017. Der Autor, Mag. Andreas Sobotka, ist Steuerberater und Unternehmensberater mit fachlichem Schwerpunkt „Apotheken-Beratung“ bei LBG Österreich. Kontakt: a.sobotka@lbg.at