Aufenthalt in Privatklinik kann steuerlich berücksichtigt werden
Stand: 8. August 2019
Liegen gewichtige medizinische Gründe vor, die eine sofortige Behandlung in einer Privatklinik geboten erscheinen, so können hierfür durch den Steuerpflichtigen erbrachte Aufwendungen abzüglich einer Haushaltsersparnis steuerlich als außergewöhnliche Belastung unter Beachtung der dafür geltenden Regelungen berücksichtigt werden.
In einem jüngst zu beurteilenden Sachverhalt hat dies das Bundesfinanzgericht hinsichtlich von Kosten für den Aufenthalt, die Operation und eine stationär durchgeführte Schmerztherapie in einer Privatklinik aufgrund einer schweren Wirbelsäulenerkrankung als zulässig erkannt.
[BFG 1.4.2019, RV/3101050/2017]
Stand: 8.8.2019 | LBG
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