Aufzeichnungspflichten bei Überschreiten von Steuergrenzen vorausschauend beachten
Stand: 12. November 2019
Je nach steuerlicher Einkunftsart, Rechtsform und Überschreiten bestimmter Steuergrenzen (z.B. Umsatz, Einheitswert) wird der steuerliche Gewinn durch Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder mittels Buchführung ermittelt. Damit verbunden bestehen unterschiedliche Pflichten zur laufenden, sorgsamen unterjährigen Aufzeichnung von Geschäftsfällen.
Falls Sie nicht ohnehin bereits eine doppelte Buchführung eingerichtet haben oder diese von uns geführt wird, ist es wichtig, dass Sie noch rechtzeitig vor dem Jahresende mit uns klären, welche gesetzlichen Aufzeichnungspflichten ab 2020 auf Ihr Unternehmen zutreffen und daher auch zeitgerecht organisatorisch eingerichtet werden müssen oder an uns ausgelagert werden. Wir beraten Sie.
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Stand: 12.11.2019 | LBG
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