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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten gemäß GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) – Liste der teilnehmenden Staaten

Stand: 12. Juli 2023

Die Republik Österreich steht über nationale Grenzen hinweg in einem globalen, automatischen Informationsaustausch. Mit dem GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) soll eine weitreichende Kenntnis der Finanzverwaltungen auch zu im Ausland geführte Finanzkonten sichergestellt werden. Konkret regelt das GMSG die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie von anderen Staaten außerhalb der Europäischen Union im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nunmehr mit Erlass vom 21. Juni 2023 alle Staaten und Territorien aufgelistet, welche für den Meldezeitraum 2023 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2023 Informationen gemäß GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen. Steuerpflichtigen ist daher zu empfehlen, sorgsam zu prüfen, ob alle in- und ausländischen Steuerpflichten entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich nachgekommen wurde oder die Abgabe von (korrigierten) Steuererklärungen – allenfalls begleitet durch eine zeitgerechte steuerliche Selbstanzeige mit dem Ziel, Finanzstrafen zu vermeiden – erforderlich ist.   

Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union, andererseits Staaten und Territorien, die in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten, angeführt sind sowie jene Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste angeführt sind.

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten im Kalenderjahr 2022 als teilnehmende Staaten gelten, wird nachstehende Liste kundgemacht (Änderungen ab 1. Mai 2023 kursiv):

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, China, Cook Inseln, Costa Rica, Curaçao, Dominica, Ecuador, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich1Georgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Isle of Man, Italien, Jamaika, Japan, Jersey, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malediven, Malta, Marokko, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Montserrat, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande2, Nigeria, Niue, Norwegen, Oman, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland3, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Sint Maarten, Slowakei, Slowenien, Spanien4, Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Turks und Caicos Inseln, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Für den Meldezeitraum 2022 sind die gesammelten Informationen gemäß § 4 Abs. 2 und Abs. 3 GMSG für folgende Staaten an das Finanzamt zu übermitteln (Änderungen ab 1. Mai 2023 kursiv bzw. durchgestrichen):

Albanien, Antigua und Barbuda, Andorra, Argentinien, Aserbaidschan, Australien, Barbados, Brasilien, Belgien, Bulgarien, Chile, China, Cook Inseln, Costa Rica5, Curaçao, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich6Ghana, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jersey, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande7, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Russland8, Rumänien, Saint Lucia, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien9, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich und Zypern.

  • 1 Einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin.
  • 2 Einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius.
  • 3 Mit Stand vom 23. März 2022 ist der Informationsaustausch mit Russland aufgrund des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfekonvention) suspendiert.
  • 4 Einschließlich Kanarische Inseln.
  • 5 Costa Rica wird im Gegensatz zum Vorjahr für den Meldezeitraum 2022 nicht mehr unter § 2 angeführt, da es sich als nicht-reziproker Staat erklärt hat.
  • 6 Einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin.
  • 7 Einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius.
  • 8 Mit Stand vom 23. März 2022 ist der Informationsaustausch mit Russland aufgrund des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfekonvention) suspendiert. Dessen ungeachtet sind die gesammelten Informationen an das Finanzamt zu übermitteln. Ob die Informationen im September 2023 tatsächlich an Russland weitergeleitet werden oder nicht, hängt von den weiteren politischen Entwicklungen ab.
  • 9 Einschließlich Kanarische Inseln.

Quelle: Bundesministerium für Finanzen, 21. Juni 2023

Stand: 12. Juli 2023 | LBG

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