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aws Sonder-Förderungsprogramm „Betriebliche Hochwasserhilfe 2024“

Stand: 5. Dezember 2024

Um durch das Hochwasser geschädigte Unternehmen beim Wiederaufbau zu unterstützen, werden über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) zinsfreie aws erp-Kredite und entgeltfreie aws Garantien bereitgestellt. Das Sonderförderprogramm richtet sich an alle von der Hochwasserkatastrophe betroffenen touristischen, gewerblichen und industriellen Unternehmen. Der Ausnützungszeitraum läuft bis 31.12.2025. Wir haben die Details für Sie zusammengefasst.

Ziel: Das Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, die Betriebsfortführung der vom Hochwasser betroffenen Unternehmen bzw. die Arbeitsplätze zu sichern sowie die Beseitigung von unmittelbaren Schäden, die Unternehmen der gewerblich/industriellen Wirtschaft (mit Standort im österreichischen Hochwassergebiet) durch die Hochwasserkatastrophe 2024 erlitten haben. Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die zuständigen Behörden das Ereignis als Naturkatastrophe anerkannt haben.

Wer wird gefördert, unter welchen Voraussetzungen?

Alle von der Hochwasserkatastrophe im September 2024 betroffenen gewerblichen und industriellen Unternehmen (nicht: landwirtschaftliche Betriebe und freiberuflich Tätige) in einem von der zuständigen Behörde festgestelltem Hochwassergebiet, die den Betrieb nach Sanierung der Schäden fortführen. 

Das Unternehmen muss sich vor Eintritt des Schadens in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befunden haben.

Anträge von Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank ÖHT einzureichen.

Förderbare Kosten

Projektkosten sind Investitionen, auch gebrauchte Anlagen, und notwendige Aufwendungen (z.B. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten) zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Insbesondere betrifft dies Güter des Anlagevermögens und etwaige Lagerbestände.

Wird der ursprüngliche Zustand der Betriebsstruktur nur teilweise wiederhergestellt und als förderbares Projekt anerkannt, ist der Kredit entsprechend niedriger.

Etwaige Versicherungs- oder Schadenersatzleistungen und Zahlungen aus dem Katastrophenfonds oder aus anderen öffentlichen Mitteln vermindern die für den Kredit relevante Schadenssumme. 

Die Laufzeit des förderbaren Projektes soll in der Regel den Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten.

Kosten können ab dem Tag der Entstehung des Schadens anerkannt werden.

Nicht förderbare Kosten:

  • Nachbesicherung von bereits bestehenden Finanzierungen
  • Laufende Kosten (z.B. Miete, Personalkosten)
  • Umsatzentgang
  • Kosten für Betriebsunterbrechung

Laufzeit:

9 Jahre (davon 3 Jahre tilgungsfrei) – keine Endfälligkeit

Höhe der Finanzierung:

Höhe der Feststellung des Schadens durch den Katastrophenfonds abzüglich Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und etwaiger Versicherungs- oder Schadensersatzleistungen.

Eine aws-Garantie ist bis zu 80 % eines Kredites mit einem maximalen ObligoG von EUR 10 Mio. möglich.
Ein zinsloser aws erp-Kredit kann bis zu einer maximalen Kredithöhe von 10 Mio. EUR zugesagt werden.

Kosten: 

  • aws-erp-Kredit:
    Zinsfreier Kredit
    Kein Zuzählungsentgelt
     
  • aws-Garantie:
    Kein Bearbeitungsgelt
    Kein Garantieentgelt

Zinsen sind bei einer Bankfinanzierung mit dem finanzierenden Institut zu vereinbaren bzw. bei einer Kombination mit einem aws-erp-Kredit ist dieser zinsfrei.

Die Antragstellung erfolgt direkt im aws Fördermanager.

Hier geht’s direkt zum aws Sonder-Förderungsprogramm „Betriebliche Hochwasserhilfe 2024“ mit der Möglichkeit zur direkten Antragstellung im aws-Fördermanager sowie allen Formularen, Richtlinien etc. zum aws-erp-Kredit und zur aws-Garantie.

Stand: 5. Dezember 2024 | LBG 

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