Steuer-News | Unternehmer-News

Bausparkassenprämie beträgt 1,5 % im Jahr 2021

Stand: 2. November 2020

Leistet ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger Beiträge an eine Bausparkasse mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, so wird ihm auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschalbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2021 lt. Mitteilung des BMF 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge.

Die Erstattung steht dem Steuerpflichtigen nur für jeweils einen Bausparvertrag zu und darf nur für die Leistung von Beiträgen bis zu € 1.200 jährlich erstattet werden. Darüber hinaus ist eine Berücksichtigung von Bausparverträgen für (Ehe)Partner und Kinder möglich. Die pauschale Erstattung erfolgt durch die Bausparkasse, bei welcher der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese fordert den zu erstattenden Steuerbetrag beim Finanzamt an, das der Bausparkasse den Betrag zugunsten des Bausparkontos des Steuerpflichtigen überweist. Weitere Detailbestimmungen finden sich in § 108 EStG.

Stand: 2. November 2020 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.