Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Corona-Virus: Unterbrechung von Fristen im Abgaben- und Finanzstrafverfahren

Stand: 20. März 2020

Unterbrechung von Fristen: Der Lauf wichtiger Fristen im Abgabenverfahren und im Finanzstrafverfahren wird mit Rücksicht auf COVID-19 unterbrochen. Und zwar betrifft dies Verfahren, die am 16. März 2020 noch offen waren oder deren Fristenlauf zwischen dem 16. März und dem 30. April 2020 begonnen hat. Diese Fristen werden bis 1. Mai 2020 unterbrochen. Davon umfasst sind Beschwerdefristen, Einspruchsfristen, Vorlageantragsfristen, Maßnahmenbeschwerdefristen und Jahresfristen für die Aufhebung auf Antrag.

Damit ist sichergestellt, dass niemand aufgrund dieser außerordentlichen Situation einen Nachteil erleidet, weil Fristen nicht eingehalten werden können. Dauern die Ausgangsbeschränkungen länger an, kann die Fristunterbrechung mit Verordnung verlängert werden.

Die parlamentarische Beschlussfassung und die im Zuge dessen in Kraft tretenden, äußerst diffizilen Detailbestimmungen bleiben abzuwarten.

Stand: 20.3.2020 | LBG | Quelle: BMF

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.