Einhebung der e-Card Service-Entgelte nicht vergessen
Stand: 18. Oktober 2017
Das Service-Entgelt für die e-card fällt für alle Personen an, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für 2018 ist somit am 15.11.2017 ein Service-Entgelt in Höhe von € 11,35 fällig.
Das Service-Entgelt ist für folgende Personen vom Dienstgeber einzuheben:
- Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in einem Ausbildungsverhältnis.
- Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit mindestens die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen.
- Bezieher einer Ersatzleistung für Urlaubsentgelt oder Kündigungsentschädigung.
Folgende Personengruppen sind von der Einhebung des Service-Entgeltes ausgenommen:
- Geringfügig beschäftigte Dienstnehmer.
- Dienstnehmer, die am Stichtag zum 15.11. keine Bezüge erhalten (z. B. bei Wochenhilfe, Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979/Väter-Karenzgesetz, Präsenzdienst bzw. Zivildienst).
- Dienstnehmer, die auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit weniger als die Hälfte ihres Entgeltes vom Dienstgeber fortgezahlt bekommen.
- Personen, von denen bekannt ist, dass sie bereits im ersten Quartal des nachfolgenden Kalenderjahres wegen Pensionsantritt von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung abgemeldet werden.
Meldung und Abfuhr
Selbstabrechner haben das Service-Entgelt in der Verrechnungsgruppe N89 mit der Beitragsnachweisung für November zu melden und mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen für November bis spätestens 15.12.2017 abzuführen.
Vorschreibebetriebe übermitteln die Summe der einzuhebenden Service-Entgelte mit dem Formular "Meldung zum Service-Entgelt". Die Meldung hat innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Beitragszeitraumes November zu erfolgen.
Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.