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Steuer-News | Unternehmer-News

Energiekostenzuschuss für NPO - Antragstellung für 1. Tranche bis 30.6.2024

Stand: 9. Februar 2024

Da Non-Profit-Organisationen (NPO) nicht unternehmerisch tätig sind, kommen sie für den „normalen“ Energiekostenzuschuss nicht in Betracht. Diese Organisationen sind dennoch von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Aus diesem Grund wurde ein eigener Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen geschaffen. Die Antragstellung für den ersten Förderzeitraum (1.1.2022 - 31.12.2022) läuft bis 30.6.2024. 

Förderbar sind Non-Profit-Organisationen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religions­gemeinschaften. Die förderbare Organisation muss nachweisbar zumindest seit dem 31.12.2021 bestehen bzw vor dem 1.1.2022 errichtet worden sein. Ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- oder Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften unmittelbar oder mittelbar min­dest­ens 50% der Anteile halten, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, Pensionskassen sowie Organisationen, bei denen die förderbaren Energiemehrkosten von Ländern oder Gemeinden direkt abgegolten werden.

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für durch nicht-unternehmerische Tätigkeiten entstandene Energiemehrkosten. Die Höhe der Förderung beträgt:

Die Energiemehrkosten sind Kosten für betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl, sofern die Kosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung der NPO getragen werden. Die Kosten für Benzin und Diesel müssen des Weiteren in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgaben­wirksam im Förderzeitraum erfasst sein.

Die maximale Förderhöhe beträgt für die Phasen 1 und 2 insgesamt € 500.000 je NPO. Beantragen mehrere verbundene Organisationen die Förderung, steht ihnen gemeinsam einmal der maximale Betrag zu. Die Förderuntergrenze beträgt € 800 (Förderhöhe, nicht Mehrkosten!). Kosten für die Antragstellung werden in Höhe von € 500 bei einer Zuschusshöhe von bis zu € 15.000 gefördert.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich via https://www.ekz-npo.at/.

Download: Richtlinie "Energiekostenzuschuss für NPO" vom 15.1.2024
Download: FAQ "Energiekostenzuschuss für NPO" vom 2.1.2024

Wichtiger Hinweis: Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags sind von einem Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder Bilanzbuchhalter festzustellen. 


Stand: 9. Februar 2024 | LBG

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