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Steuer-News | Unternehmer-News

Energiekostenzuschuss – Nachfrist für die verpflichtende Voranmeldung für die Antragstellung zum Energiekostenzuschuss von 16. - 20. Jänner 2023

Stand: 14. Dezember 2022

Mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ werden bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen, Unternehmen aus dem Realitätenwesen, verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe) hinsichtlich der Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet (wir haben umfassend berichtet – siehe dazu beispielsweise unseren LBG-Fachbeitrag mit umfassenden Details zum Energiekostenzuschuss vom 7.11.2022 bzw. unseren LBG-Fachbeitrag nach Veröffentlichung der Richtlinie zu den Auflagen und verpflichtenden Energiesparmaßnahmen vom 25.11.2022). Unabhängig davon wurde medial bekannt, dass die Bundesregierung eine Ausweitung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen in Form einer „zweiten Etappe“ plant. Details dazu, Inhalt und Zeitrahmen bleiben abzuwarten.

Die Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen

  • Förderfähigkeit: Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen.
  • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind u.a. energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion. Für die Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie für einen Stromkostenzuschuss in Ausarbeitung.
  • Der förderfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022.
  • Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Treibstoffe in Stufe 1). 
  • Bei Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 700.000 Euro entfällt das 3 %-Energieintensitätskriterium. 
  • Förderungswerber:innen verpflichten sich bis 31.3.2023 zu Energiesparmaßen sowie einer Beschränkung bei den Boni-Zahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer für das laufende Geschäftsjahr (nach Veröffentlichung der Richtlinie - max. 50% der Bonuszahlungen vom Wirtschaftsjahr 2021) 

Die Frist für die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss endete am 28.11.2022. Unternehmen, die diese Frist verpasst haben, bekommen - wie am Wochenende medial bekannt wurde - eine zweite Chance. Weitere Voranmeldungen sollen in einer Nachfrist vom 16. - 20. Jänner 2023, vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtlinie, über den aws Fördermanager möglich sein. Die fristgerechte Voranmeldung (nun eben auch in der Nachfrist) ist die Voraussetzung für die tatsächliche Antragstellung.

Doppeltes "first come, first served"-Prinzip

Das Förderbudget (1,3 Milliarden Euro) wird in der Reihenfolge der tatsächlich und vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Zuweisung des tatsächlichen Antragszeitraumes durch die aws erfolgt auf Basis der Reihenfolge der verpflichtenden Voranmeldung.

"Pauschalmodell" für Unternehmen mit Energiemehrkosten unter 6.666 Euro zwischen 1.2. und 30.9.2022 – weitere Details sind noch ausständig

Zum neu in Ausarbeitung befindlichen „Pauschalmodell" für Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von 2.000 Euro Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) gibt es noch keine weiteren Details. Da es sich bei dem "Pauschalmodell" um eine ergänzende Maßnahme zum Energiekostenzuschuss handelt ist eine Voranmeldung für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich (auch nicht in der Nachfrist). Wir halten Sie nach Bekanntwerden weiterer Details wie gewohnt auf dem Laufenden.

Neue Berechnungshilfen und FAQs

Die aws hat in den letzten Tagen erweiterte FAQs zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht sowie die Ausfüllhilfen um die Stufen 2-4 ergänzt. Sie finden alle aktuellen Downloads der aws zum "Energiekostenzuschuss für Unternehmen" unter diesem Link "aws-Downloads zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen". 

Wenn Sie eine persönliche Beratung von uns in Anspruch nehmen möchten bitten wir Sie, sich zeitnah an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei LBG oder an einen unserer 32 österreichweiten Standorte zu wenden.

Stand: 14. Dezember 2022 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 32 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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