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Steuer-News | Unternehmer-News

Gruppenbesteuerung (z.B. bei GmbH): Vorgruppenverluste, ausländische Gruppenverluste, Gruppenantrag über FinanzOnline – zeitgerecht wirtschaftlich evaluieren und handeln.

Stand: 11. September 2024

Ob eine steuerliche Unternehmensgruppe eingerichtet wird – was zwecks Verrechnung von steuerpflichtigen Gewinnen einer Gesellschaft mit steuerlichen Verlusten einer anderen Gesellschaft bei Vorliegen aller dafür erforderlichen Voraussetzungen sinnvoll sein kann – sollte regelmäßig fachkundig geprüft werden. Dabei ist vor allem ein klarer wirtschaftlicher Blick in die absehbare künftige Entwicklung der einzubeziehenden Gesellschaften wichtig als auch eine zeitgerecht daraufhin ausgerichtete Unternehmensstruktur samt gestelltem steuerlichem Gruppenantrag. Bitte kommen Sie rechtzeitig, jedenfalls noch deutlich vor dem Jahresende, auf uns zu, damit wir auf Basis Ihrer wirtschaftlichen Ergebniserwartungen in der Unternehmensgruppe gemeinsam mit Ihnen erarbeiten können, ob sich ein Hineingehen oder auch ein Herausgehen aus einer steuerlichen Gruppe für Sie lohnt.

Sonderfragen stellen sich in diesem Zusammenhang hinsichtlich Vorgruppenverluste oder auch betreffend den Verzicht auf die Zurechnung von ausländischen Gruppenverlusten. 

Vorgruppenverluste bei Erweiterung der Unternehmensgruppe durch neuen Gruppenträger

Hält eine Muttergesellschaft die Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits Gruppenträger-Gesellschaft ist, kann sich ergeben, dass die Muttergesellschaft eine Teilwertabschreibung auf diese Beteiligung vornehmen muss und deshalb Verluste erzielt. Wird später eine neue Unternehmensgruppe mit der Muttergesellschaft als Gruppenträgerin und der Tochtergesellschaft (bisherige Gruppenträger-Gesellschaft) als einem Gruppenmitglied gebildet, so darf die neue Gruppenträgerin (Muttergesellschaft) ihre Vorgruppenverluste insoweit nicht verrechnen, als diese Verluste aus den genannten Teilwertabschreibungen resultieren

Verzicht auf die Zurechnung von ausländischen Gruppenverlusten

In das inländische Gruppenergebnis werden Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern hineingerechnet. Es wird nun (ab der Veranlagung 2024) die Möglichkeit geschaffen, für jedes Wirtschaftsjahr und pro ausländischem Gruppenmitglied auf die Zurechnung des Verlustes zu verzichten. Die Regelung ist für Unternehmensgruppen interessant, die vom Mindestbesteuerungsgesetz erfasst werden.

 Gruppenantrag über FinanzOnline

Ab 1. Jänner 2024 können Gruppenanträge elektronisch über FinanzOnline erfolgen, wenn der amtliche Vordruck mit den qualifizierten elektronischen Signaturen der gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller Gruppenmitglieder versehen ist.

Stand: 11. September 2024 | LBG 

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