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ID Austria löst ab 1.7.2023 die Handy-Signatur ab

Stand: 27. Juni 2023

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer, Steuerberater, u.ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. Wir haben für Sie zusammengefasst, wie der Umstieg auf die ID Austria funktioniert.

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

1. ID Austria mit Vollfunktion:

Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde registriert, kann die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.

Die Full ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Zusätzlich werden die digitalen Anwendungsbereiche laufend erweitert (zum Beispiel der Digitale Führerschein, Zulassungsscheine etc.). Eine Full ID Austria kann persönlich oder online eingerichtet werden. Das funktioniert so: 

Persönlich: Ermächtigte Registrierungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen) ­stellen die Full ID Austria aus oder überführen die Basis ID Austria in die vollwertige Variante. Wer künftig einen Reisepass beantragt, wird automatisch eine vollwertige ID Austria erhalten (es sei denn, sie wird ausdrücklich abgelehnt). Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, bekommen die Full ID Austria nur bei der Landespolizeidirektion.

Online: Überführung bzw. Aufwertung der Basis ID Austria zur Full ID Austria. 

Die vollwertige ID Austria gilt fünf Jahre, wenn sie direkt bei den zuständigen Behörden ausgestellt wurde. Eine aufgewertete Basis ID Austria gilt so lange, wie die vorangegangene Handy-Signatur gegolten hätte. Eine Verlängerung der Full ID Austria ist jederzeit online möglich

2. ID Austria mit Basisfunktion:

Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert, ist zunächst nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Die Basis ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Das heißt:

  • Nutzung mit TAN, SMS oder QR-Code gilt weiterhin
  • Funktionsumfang stimmt überein mit der bisherigen Handy-Signatur
  • Keine dauerhafte Lösung – die Nutzungsdauer ist wie bei der Handy-Signatur auf fünf Jahre begrenzt


Praxishinweis: Umstieg Handy-Signatur auf ID Austria

  • Bestehende Handy-Signatur wurde von einer Behörde (z. B. über FinanzOnline) registriert: Diese kann in der App „Digitales Amt“ auf eine ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden.

  • Bestehende Handy-Signatur wurde nicht von einer Behörde (z. B. bei Postamt oder Gesundheitskasse) registriert: In der App wird ein Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein. Anmeldedaten und Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur werden übernommen. Möchte man auch die Vollfunktion nutzen, so ist eine Registrierung bei einer Behörde erforderlich. Eine Verlängerung der ID Austria mit Basisfunktion ist nicht möglich.

Wer eine Bürgerkarte hat, muss jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

Hinweis:

Stand: 27. Juni 2023 | LBG

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