Steuer-News | Unternehmer-News

Kurzarbeit: Aktualisierte AMS-Richtlinien zu COVID-19-Kurzarbeit

Stand: 20. März 2020

Das AMS hat die überarbeiteten Richtlinien zur Kurzarbeit (KUA-COVID-19) sowie das Kurzarbeitsbegehren und weitere Informationen zu den Pauschalsätzen online gestellt.

Die neuen AMS-Richtlinien enthalten folgende wesentliche Verbesserungen:

  • Der Antrag kann jederzeit ohne Fristen eingebracht werden (ab 16.3.)
  • Offene Urlaube und Zeitausgleich müssen nicht vorab verbraucht, sondern können eingefroren werden.
  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss im Durchrechnungszeitraum gegeben sein – so kann auch eine zeitweilige Nullbeschäftigung in ein Kurzarbeitsmodell integriert werden.
  • Übernahme der SV-Beiträge ab Beginn der Kurzarbeit.
  • Auch Geschäftsführer sind gefördert, sofern sie ASVG-versichert sind.
  • Auch für einzelne Mitarbeiter möglich.

Download: Kurzarbeits-Richtlinie (KUA-COVID-19 vom 19.3.2020)

Stand: 20.3.2020 | LBG | Quelle: AMS

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.