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Last Minute 2023 – Was Sie noch bis 31.12.2023 bedenken sollten

Stand: 15. Dezember 2023

Das Jahresende naht in Riesenschritten. Wir haben für Sie als Reminder zusammengefasst, was Sie last minute noch bis 31.12.2023 jedenfalls bedenken sollten: Gewinnfreibetrag 2023, Investitionsfreibetrag für Anschaffungen 2023, Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen, Überweisung der Substanzabgeltung bei Fruchtgenuss, Zuschuss zur Dienstnehmer-Entgeltfortzahlung für KMU, Teuerungsprämie, Registrierkasse Jahresbeleg, Arbeitnehmerveranlagung, Urlaubsverjährung, Steuerlichen Gruppenantrag stellen, Country-by-Country Report für grenzüberschreitende Leistungen, Spenden.

50 Steuer- und Wirtschaftstipps von LBG zum Jahresende. Wir haben Ihnen im November 2023 unser "LBG-Booklet Steuer- und Wirtschaftstipps 2023" zur Verfügung gestellt. Darin finden Sie 50 Steuer- und Wirtschaftstipps zum Jahresende für Ihr Unternehmen. Unsere Expert:innen an unseren 35 österreichweiten Standorten stehen gerne für Ihre individuelle Beratung bereit.

Gewinnfreibetrag 2023

Die zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages angeschafften Wertpapiere müssen bis spätestens 31.12.2023 auf Ihrem Depot eingebucht sein. Begünstigungsfähige Sachanlagen müssen angeschafft bzw. deren Fertigstellung abgeschlossen sein.

Investitionsfreibetrag für Anschaffungen 2023

Ein 10%iger bzw. 15%iger Investitionsfreibetrag kann für im Wirtschaftsjahr 2023 angeschaffte, begünstigte Anlagegüter geltend gemacht werden. 

Wertpapierdeckung von Pensionsrückstellungen nicht vergessen

Für den Fall, dass die Pensionsrückstellung nicht an eine Pensionskassa oder eine Versicherung ausgelagert wurde, gilt es am Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres, Wertpapiere im Nennbetrag von mind 50% der am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesenen steuerlichen Pensionsrückstellung im Betriebsvermögen zu halten.

Bei Fruchtgenussobjekten rechtzeitig Substanzabgeltung überweisen

Sie haben eine Immobilie unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes verschenkt und die Zahlung einer Substanzabgeltung vereinbart, damit Sie weiterhin die Abschreibung geltend machen können? Dann denken Sie daran, die Substanzabgeltung auch noch heuer an den Geschenknehmer zu überweisen, da Sie ansonsten keine Abschreibung geltend machen können. Nach Ansicht des BMF ist diese Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig.

Zuschuss zur Dienstnehmer-Entgeltfortzahlung für Klein- und Mittelbetriebe

Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss auf Entgeltfortzahlung bei Unfällen bzw. längerem Krankenstand. Die Anträge können allerdings nur innerhalb von 3 Jahren nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden.

Teuerungsprämie bis zu € 3.000

Für 2023 besteht die Möglichkeit der Lohnsteuer-, SV- und Lohnnebenkostenfreien Auszahlung einer Teuerungsprämie, wobei bis zum Betrag von € 2.000 keine weiteren Voraussetzungen (z.B. Gruppenmerkmal) erforderlich sind. Die restlichen € 1.000 sind an eine Regelung im Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geknüpft. 

Registrierkassen - Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2023 den Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Denken Sie auch an die Sicherung auf einem externen Datenspeicher. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2024 Gelegenheit dazu. Für webservicebasierte Registrierkassen werden diese Schritte automatisiert durchgeführt.

Arbeitnehmerveranlagung

Arbeitnehmerveranlagung für Kalenderjahre einschließlich 2018 noch bis 31.12.2023 beantragen.

Urlaubsverjährung

Aufgrund einer jüngsten OGH-Entscheidung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, einen allenfalls überhöht stehengebliebenen Urlaub zu konsumieren, der arbeitsrechtlich nach drei Jahren auch verjähren und damit wegfallen würde. Eine Verjährung eines Alt-Urlaubsanspruches erfolgt jedoch nur dann, wenn dem Dienstnehmer ein tatsächlicher Urlaubsverbrauch ermöglicht wurde, er davon informiert ist und zum Urlaubskonsum vom Arbeitgeber auch (nachweislich) aufgefordert wurde.

Steuerlichen Gruppenantrag stellen

Werden mehrere miteinander verbundene Unternehmen zu einer "steuerlichen Gruppe" nach den hierfür gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, so können steuerliche Verluste eines Unternehmens mit steuerlichen Gewinnen eines anderen Unternehmens ausgeglichen werden. Vor Ablauf des Wirtschaftsjahres der neu zu bildenden Gruppe oder des neu einzubeziehenden Gruppenmitglieds ist der dafür erforderliche unterfertigte Gruppenantrag an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Bei einem dem Kalenderjahr entsprechenden Wirtschaftsjahr ist der Antrag daher bis spätestens 31.12.2023 einzubringen.

Country-by-Country Report für grenzüberschreitende Leistungen

Nach dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sind jeweils bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der länderbezogene Bericht (CbC-Report) sowie die Mitteilung gemäß § 4 VPDG an die Finanzverwaltung zu übermitteln, im Falle von Kalenderwirtschaftsjahren somit bis spätestens 31.12.2023. Bei inhaltsgleicher Meldung ist keine neuerliche Mitteilung gem. § 4 VPD erforderlich. Das Ende der Zugehörigkeit oder der Wegfall der Berichtspflicht sind jedoch durch eine Leermeldung bekannt zu geben.

Spenden

Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet. Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Gewinnes bzw. bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2023 als Betriebsausgabe/Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Spenden, die bis zum 31.12.2023 überwiesen werden, können noch für das Jahr 2023 steuerlich geltend gemacht werden.


Stand: 15. Dezember 2023 | LBG

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