Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

LBG-Ärzte-Beratung: Wie können Sie die Liquidität Ihrer Ordination erhöhen?

Stand: 4. Juni 2020

Liquidität bedeutet, dass der Unternehmer fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Ordination. Ausgelöst durch die Corona-Krise können auch Arztpraxen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Im Folgenden finden Sie einige Tipps (unvollständige Auswahl), um die Liquiditätssituation Ihrer Praxis zu verbessern.

Steuern und Abgaben

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden, Steuer- und Abgabenzahlungen zu stunden oder in Raten zu entrichten. Auch können Steuer- und Beitragsvorauszahlungen beim Finanzamt und bei der SVS herabgesetzt werden. Auch die Wohlfahrtskassen der einzelnen Bundesländer bieten diesbezüglich unterschiedliche Maßnahmen an.

Reduktion von Miet- und Personalkosten

Ärzte mit Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Krise können unter Umständen Anspruch auf Mietzinsminderung haben. Das Begehren auf eine Mietzinsminderung ist dabei an den Vermieter zu richten. Personalkosten können z. B. durch die Corona-Kurzarbeit temporär reduziert werden. Die Beschäftigten erhalten dabei trotz geringerer Arbeitszeit den Großteil ihres bisherigen Nettobezuges weiter. Das Arbeitsmarktservice ersetzt dem Arbeitgeber einen Großteil der Mehrkosten.

Überbrückungsgarantien für Bankverbindlichkeiten

Ist eine Ordination einmal in Liquiditätsschwierigkeiten, so ist es auch nicht mehr so leicht, eine weitere Finanzierung seitens der Bank zu bekommen. Eine Garantie der Republik Österreich zugunsten des Unternehmens soll hier helfen. Der Bund garantiert dabei der Hausbank des Unternehmers die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits in einem bestimmten Ausmaß für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Die Abwicklung dieser Überbrückungsgarantien für Klein- und Mittelbetriebe (auch solche aus den freien Berufen) erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws). Dabei werden unterschiedliche Varianten angeboten. Weitere Infos und die genauen Förderrichtlinien finden Sie unter www.aws.at sowie in unserem LBG-Fachbeitrag „Update: aws-Garantien für Überbrückungskredite“.

Zuschüsse

Der Härtefallfonds für Kleinstunternehmer fördert unter anderem auch Angehörige der freien Berufe. Ein Härtefall ist gegeben, wenn der Unternehmer seine laufenden Kosten nicht mehr decken kann, der Betrieb von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen ist oder Umsatzeinbußen von mindestens 50 % im Vergleich mit dem entsprechenden Monat (Betrachtungszeitraumes) des Vorjahres gegeben sind. Zudem ist ein umfangreicher Katalog an persönlichen und sachlichen Anspruchsvoraussetzungen zu beachten. Die Unterstützungsleistung beträgt höchstens € 2.000 monatlich für längstens sechs Monate sowie einem Comeback-Bonus von € 500 pro Monat /Betrachtungszeitraum, ebenfalls für maximal sechs Monate. Details dazu finden Sie in unserem LBG-Fachbeitrag „Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate, Betrachtungszeitraum bis 15.12.2020, Comeback-Bonus von € 500 / Monat“.

Ein Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird abhängig vom Ausmaß der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. 25 % - 75 % der Fixkosten werden abhängig von der Umsatzeinbuße (40 % - 100 %) ersetzt. Grundsätzlich ersatzfähig sind bestimmte betriebsnotwendige Fixkosten (z. B. Geschäftsraummiete samt Betriebskosten, Zinszahlungen, Versicherungsprämien, bestimmte Wertminderungen und auch ein Unternehmerlohn), sofern diese nicht herabgesetzt oder gestundet werden konnten. Details dazu finden Sie in unserem LBG-Fachbeitrag „LBG Update zum Corona-Fixkostenzuschuss“.

Stand: 4. Juni 2020 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.