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Maßnahmenpakete für Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft

17.6.2020

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Regierungsklausur weitere Maßnahmen gesetzt, damit die Gastronomie sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt durch diese Krise kommen.

Die Maßnahmen gliedern sich in 3 Schwerpunktbereiche:

  • Rettungspaket für Gastronomie, Reisebüros, Veranstalter Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Entlastungsmaßnahmen, insbesondere auch für
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie und dem Tourismus
  • Investitionspaket

Rettungspaket

Folgende Maßnahmen wurden während der Regierungsklausur von der Bundesregierung fixiert:

  • Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird ermöglichen, Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode und unter gewissen Voraussetzungen mit dem Jahr 2018 aufzurechnen.

  • Fixkostenzuschuss
    • Der direkte Zuschuss zur Deckung von Fixkosten wird verlängert und adaptiert.
    • Der Fixkostenzuschuss wird daher um eine zweite Phase erweitert und zudem um 6 Monate verlängert.
    • Er wird vor allem an die Gegebenheiten der stark betroffenen Branchen angepasst werden.

  • Moratorium für KMU der Tourismus und Freizeitwirtschaft: Für KMU werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht. Neben den Personalkosten stellen Bankverbindlichkeiten bei den KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte Herausforderung bei der Liquidität dar. Mit dem Moratorium soll die Liquidität durch Aussetzung von Kreditraten sichergestellt werden.

  • Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5%
    • Es wird ein befristeter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.
    • Die Senkung betrifft Abgaben von Speisen und Getränken (aktuell bei 10/20%) sowie alkoholische Getränke (aktuell bei 20%).
    • Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 GewO 1994), aber auch Schutzhütten und Buschenschanken.
    • Ebenfalls vereinbart ist die USt-Senkung auf 5% für Kunst- und Kulturbetriebe, wie Theater, Konzerte, Museen und Kinos (bisher 10/13%).
    • Der ermäßigte Steuersatz wird für den Zeitraum von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Entlastungsmaßnahmen

  • Steuerstundungen werden um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.
    • Die Steuerstundungen werden automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag gestellt werden.
    • Für die Dauer der Stundungen fallen keine Zinsen an.

  • Senkung der ersten Ertragsteuer-Tarifstufe
    • Der Lohn- und Einkommensteuersatz von derzeit 25 % wird auf 20% gesenkt.
    • Die Senkung dieser ersten Tarifstufe wird rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam.
    • Für die bereits versteuerten Gehälter soll eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September 2020 erfolgen.

  • Kinderbonus: Im September 2020 wird für jedes Kind – für das Familienbeihilfe bezogen wird – ein Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.

Investitionspaket

Mit diesem Paket sollen weniger Steuern für die Unternehmen und mehr Investitionen für den Standort ermöglicht werden.

  • Investitionsprämie: Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird eine (befristete) Investitionsprämie eingeführt. Ziel der Investitionsprämie ist ein verstärkter Investitionsanreiz in Sachanlagen:
    • Investitionsprämie in Höhe von 7 %: Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden.
    • Erhöhter Prämiensatz von 14 %: Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science.

  • Degressive Abschreibung: Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung wird ab 1. Juli 2020 eingeführt. Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30% abgeschrieben werden. Durch die hohen Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren wird die Steuerlast gesenkt und ein Anreiz für Investitionen gesetzt.

  • Stärkung Eigenkapital: Zur Stärkung der Krisenresistenz werden Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt, besonders für KMU. Ein diesbezügliches Konzept wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet.

  • Deregulierungspaket: Mit den Deregulierungsmaßnahmen sollen insbesondere Erleichterungen bei Betriebsübergaben geschaffen werden.

Die Detailbestimmungen im Rahmen der Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

Branchenhinweis:

Details zum "Landwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Land- und Forstwirtschaft".

Details zum "Forstwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Forstwirtschaft".

Details zum „Steuerentlastungs- und Förderpaket“ finden Sie in unserem Beitrag „Steuerentlastungs- und Förderpaket, teils rückwirkend ab 1.1.2020“

Stand: 17. Juni 2020 | LBG

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