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Steuer-News | Unternehmer-News

Neu: Rückerstattungszinsen COFAG ab 1.8.2024

Stand: 11. September 2024

Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz wurde auch eine Verzinsungsregelung betreffend der Rückerstattung getroffen. Der aktualisierte Erlass bezüglich Zinsen sieht ab 1.8.2024  für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Bescheiderlassung 5,88% vor. Im Falle einer Rückzahlung bei einer Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und beihilfenrechtlichem Anspruch werden 4,88% berechnet. Die Zinsen sind Nebenansprüche und werden bescheidmäßig festgesetzt.

Stand: 11. September 2024 | LBG 

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