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Neue Sachbezugswerte ab 2023

Stand: 3. November 2022

Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, ist als monatlicher Quadratmeterwert der jeweils am 31.10. des Vorjahres geltende Richtwert gemäß Richtwertgesetz bezogen auf das Wohnflächenausmaß anzusetzen.

Dieser Richtwert wurde per 1.4.2022 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2023 maßgeblich:

Bundesland

Richtwert pro m² Wohnflächenausmaß

Neu ab 1.4.2022
Für Sachbezugswerte ab 2023

Alt seit 1.4.2019
Für Sachbezugswerte 2020 bis 2022

Burgenland

€ 5,61

€ 5,30

Kärnten

€ 7,20

€ 6,80

Niederösterreich

€ 6,31

€ 5,96

Oberösterreich

€ 6,66

€ 6,29

Salzburg

€ 8,50

€ 8,03

Steiermark

€ 8,49

€ 8,02

Tirol

€ 7,50

€ 7,09

Vorarlberg

€ 9,44

€ 8,92

Wien

€ 6,15

€ 5,81

Dieser Wert kann in bestimmten Fällen durch Abschläge vermindert werden. Kostenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern den Sachbezugswert. Weitere Bestimmungen zur Berechnung des Sachbezugswerts – insbesondere bei gemieteten Wohnungen – sind zu beachten.

Stand: 3. November 2022 | LBG

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