Pauschalierung bei der Land- und Forstwirtschaft
Stand: 27. Juni 2023
Die aktuellen Entlastungsmaßnahmen für Land- und Forstwirte (temporäre Agrardieselrückvergütung, pauschale CO2-Abgaben-Rückvergütung der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung, Teuerungsausgleich Landwirtschaft, außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren, Stromkostenzuschuss Landwirtschaft) sind mit der landwirtschaftlichen Vollpauschalierung abgegolten und werden nicht zusätzlich als Einnahmen erfasst. Gleiches gilt für die Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung.
Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023
Stand: 27. Juni 2023 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 34 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.