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Steuer-News | Unternehmer-News

Reminder: Rückwirkende Umgründungsvorgänge bis 30.9.2024 umsetzen

Stand: 11. September 2024

Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2023 bis spätestens 30.9.2024 zu erarbeiten und beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden.

Stand: 11. September 2024 | LBG 

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