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Worauf kommt’s bei der Rechtsformwahl an?

Stand: 31. Juli 2024

Für die Führung eines Unternehmens stehen viel­fältige Rechtsformen zur Wahl. Doch auch die bei der Gründung getroffene Entscheidung sollte von Zeit zu Zeit daraufhin geprüft werden, ob das Rechtskleid noch zur aktuellen Situation und künfti­gen Vorhaben passt.

Zu den in der Praxis meist gewählten Rechtformen zählen das Einzelunternehmen und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Oft anzutref­fen sind auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), die Offene Gesellschaft (OG), die Kom­manditgesellschaft (KG), die GmbH & Co KG als kombinierte Rechtsform und bei großen Unterneh­men die Aktiengesellschaft (AG). Seit Jahresanfang steht auch die neue FlexCo - etwa als Alternative zur GmbH - zur Verfügung. 

Diese Vielfalt ermöglicht die Wahl des am besten zur aktuellen Unternehmenssituation, zu in abseh­barer Zukunft geplanten Vorhaben, Ertragslage, Investitionen, Finanzierung, Nachfolgeplanung und anderen Faktoren passenden Rechtskleids. Für die Entscheidung ist wesentlich, ob das Unternehmen allein betrieben wird oder auch andere Mitgesell­schafter dabei sein sollen. 

Wichtige Unterschiede
Die Rechtsformen unter­scheiden sich erheblich in der steuerlichen Belastung. Je nachdem, ob erzielte Gewinne im Unternehmen zum weiteren Geschäftsaufbau verbleiben oder an die Gesellschafter ausgezahlt werden, oder auch steuerliche Verlustverrechnung nötig ist. Weitere Unterschiede liegen in der Sozial­versicherung, in der Buchführung, im Jahres­abschluss, ob dieser offengelegt werden muss, ob Dienst-, Werk- oder Lieferverträge mit der eigenen Gesellschaft geschlossen werden können, welche einmaligen und laufenden Kosten die gewählte Rechtsform verursacht, in der notwendigen Kapi­talausstattung oder auch in der persönlichen Haftung. Natürlich müssen wichtige branchenspe­zifische Aspekte (etwa in der Land- und Forstwirtschaft) oder berufsrechtliche Schranken (wie bei Ärzten oder Apotheken) beachtet werden. 

Prüfen und (wenn nötig) anpassen
Es macht jeden­falls Sinn, mit klarem und umfassendem Blick auf die aktuelle und künftige Unternehmenssituation nach individuellen Lösungen zu suchen und die Rechtsform gegebenenfalls anzupassen. Dies kann etwa durch Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfolgen. Eine KG bzw. OG kann durch Zusammenschluss mehrerer Personen bei gleichzeitiger Übertragung eines Betriebes oder durch Umwandlung einer GesbR entstehen und durch Realteilung wieder getrennt werden. Und zwei GmbHs können verschmolzen und wieder gespalten werden. 

Stand: 31. Juli 2024 | LBG 

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