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Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerreform 2020/23: Körperschaftsteuertarif wird in Etappen von 25% auf 21% gesenkt

Stand: 1. Mai 2019

Die österreichische Bundesregierung plant die Senkung des Körperschaftsteuertarifs in zwei Etappen von 25 % auf 21 %. Und zwar soll die Körperschaftsteuer ab 2022 auf 23 % und ab 2023 auf 21 % abgesenkt werden. Die Mindestkörperschaftsteuer bleibt unverändert. Die Kapitalertragsteuer für die Ausschüttung von Dividenden bleibt unverändert bei 27,5 %. Die Körperschaftsteuer betrifft insbesondere Rechtsformen wie die GmbH, AG, Genossenschaften, Gemeinden, Stifte, Klöster, Vereine und Privatstiftungen. Da auch steuerliche Änderungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorgesehen sind, macht es Sinn, die aktuelle Rechtsform auch aus Abgabenüberlegungen vorausschauend wieder einmal auf den Prüfstein zu stellen. 

Diese Maßnahmen sind insbesondere wichtig für:

  • GmbH, AG, Genossenschaften
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, bspw. Gemeinden, Stifte, Klöster
  • Vereine – insoweit KÖST-pflichtige Einkünfte vorliegen.
  • Privatstiftungen mit ihren steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb (soweit stiftungsrechtlich zulässig), selbständiger Arbeit, Land- u. Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung.

Der Körperschaftsteuertarif von aktuell 25 % wird ab 2022 auf 23 % und ab 2023 auf 21 % gesenkt. Für die Körperschaftsteuer gilt – anders als bei der Einkommen- und Lohnsteuer – kein steuerfreier Sockelbetrag. Das bedeutet, dass die Körperschaftsteuer für das gesamte steuerpflichtige Einkommen erhoben wird. Die Mindestkörperschaftsteuer bleibt bestehen.

Die Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen beträgt unverändert 27,5 %. Erzielt daher eine GmbH ein steuerpflichtiges Jahresergebnis von € 100.000, dann fallen dafür € 25.000 (25 %) Körperschaftsteuer an – ab 2022 € 23.000 (23 %) sowie ab 2023 € 21.000 (21 %). Wird das Jahresergebnis nach Körperschaftsteuer, also € 75.000 (ab 2022 € 77.000 bzw. ab 2023 € 79.000) an deren Gesellschafter (natürliche Personen) ausgeschüttet, so ist vorweg die Kapitalertragsteuer von 27,5 %, das sind aktuell € 20.625 (ab 2022 € 21.175 bzw. ab 2023 € 21.725) abzuführen. Den Gesellschaftern verbleibt daher vom erzielten Jahresergebnis von € 100.000 nach Steuern aktuell ein Betrag von € 54.375 (ab 2022 € 55.825 bzw. 2023 € 57.275).

Die durchgerechnete Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer + Kapitalertragsteuer) beträgt daher aktuell bei Vollausschüttung 45,625 %, ab 2022 44,175 % bzw. ab 2023 42,725 %.

Es macht Sinn, die aktuelle Rechtsform unter Beachtung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Kriterien und auch aufgrund der Auswirkungen der Steuerreformetappen auf die Abgabenbelastung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf den Prüfstein zu stellen und einen Abgabenbelastungsvergleich unter Berücksichtigung künftiger, erwartbarer wirtschaftlicher Entwicklungen durchzuführen. Dabei sind – gerade bei der Familien-GmbH – auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkungen aus Geschäftsführungs-, Dienst-, Werk-, Darlehens-, Miet-, Pacht-, Fruchtgenussverträgen etc. sowie Rechtsformkombinationen und Haftungsfragen zu berücksichtigen.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

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Tax reform 2020/23: Corporate tax rate will be reduced in stages from 25% to 21%

LBG Austria - Summary: The Austrian federal government plans to cut the corporate tax rate in two stages from 25% to 21%. In fact, corporation tax is to be reduced to 23% from 2022 and 21% from 2023 onwards. The minimum corporation tax remains unchanged. Withholding tax on the distribution of dividends remains unchanged at 27.5%. The corporation tax affects in particular legal forms such as the limited liability company, public limited company, cooperatives, municipalities, monasteries, associations and private foundations. Since tax changes are also planned for sole proprietorships and partnerships, it makes sense to proactively put the current legal form once again to the test, also out of tax considerations.

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