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Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerreform 2020/23: Neufassung des Einkommensteuergesetzes

Stand: 1. Mai 2019

Die österreichische Bundesregierung plant, das derzeit in Geltung stehende Einkommensteuergesetz 1988 grundlegend zu reformieren und neu zu fassen. Wichtige Themen darin werden eine mögliche Neuregelung der steuerlichen Gewinnermittlung für Personengesellschaften (z.B. OG, KG, GmbH & Co KG) und deren Gesellschafter einschließlich dem Themenkreis „Steuerliches Sonderbetriebsvermögen“ sowie wieder einmal ein Anlauf zur „Einheitsbilanz“, nämlich einer regulatorischen Zusammenführung der unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen, sein. Das Inkrafttreten ist für 2021 vorgesehen. Es macht Sinn, sich zwecks optimaler Rechtsformwahl und einer vorausschauenden Abgabenplanung frühzeitig damit zu befassen.

Das derzeit gültige Einkommensteuergesetz 1988 ist mittlerweile über 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert worden. Über 160 Novellen haben zu zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen und zu seiner jetzigen Komplexität geführt. Ziel der Bundesregierung ist, eine Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts vorzunehmen, um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern.

Ein großes Ziel im Rahmen der strukturellen Reform des Einkommensteuerrechts ist die Modernisierung der steuerlichen Gewinnermittlung. Um dies zu erreichen, sollen die „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ stärker zusammengeführt werden („Einheitsbilanz“).

Wichtige Maßnahmen dazu sind z.B.:

  • Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres für alle Bilanzierer
  • Einheitliche Regelung für „gewillkürtes Betriebsvermögen“
  • Harmonisierung der Firmenwertabschreibung (Unternehmensrecht/Steuerrecht)
  • Steuerliche Anerkennung von pauschalen Wertberichtigungen und Rückstellungen

Weiters sollen die Besteuerung von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) und das Feststellungsverfahren vereinfacht und modernisiert werden.

Zur Vereinfachung sollen zudem die selbständigen Einkünfte und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu einer Einkunftsart zusammengefasst werden.

Durch diese strukturellen Vereinfachungen, die auch mit steuerlichen Verbesserungen verbunden sind, werden die betroffenen Steuerzahler zusätzlich im Ausmaß von rund 200 Mio. Euro pro Jahr entlastet.

Um eine bessere Systematik und Übersicht zu erreichen, sollen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“ zusammengeführt und vereinfacht werden.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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Tax reform 2020/23: Revised income tax law

LBG Austria - Summary: The Austrian Federal Government plans to fundamentally reform and redraft the income tax law currently in force since 1988. Important topics in this are a possible new regulation of the taxable profit determination for partnerships (e.g. OG, KG, GmbH & Co KG) and their partners including the topic "special tax assets" as well as once again a start to the so-called "Einheitsbilanz – standard balance sheet", namely a regulatory merger of corporate law and tax regulations. The entry into force is scheduled for 2021. We recommend dealing early with this topic for the purpose of optimal choice of legal form and forward-looking tax planning.

Contact & Advice: This information naturally shows basic aspects of the topic - for completeness and correctness no guarantee can be given despite careful preparation. LBG will gladly advise you in your individual situation. Please contact one of our 31 Austria-wide locations (www.lbg.at) or welcome@lbg.at - we will gladly bring you together with one of our experts, who is very familiar with your request.