Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerreform 2020/23: Pflichtveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen bei zwei Dienstverhältnissen

Stand: 1. Mai 2019

Beschränkt steuerpflichtige Personen, die zwei Dienstverhältnisse in Österreich haben, unterliegen – anders als unbeschränkt Steuerpflichtige – nicht der Pflichtveranlagung. Dadurch fallen solche Personen in eine niedrigere Progressionsstufe, weil für die Ermittlung der Steuer nicht die Summe beider Gehälter herangezogen wird. Um diese Ungleichmäßigkeit der Besteuerung zu beseitigen, soll für beschränkt steuerpflichtige Personen ab 2022 eine Pflichtveranlagung bei Vorliegen zweier Dienstverhältnisse eingeführt werden.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dafür jedenfalls und ausnahmslos eine vorangehende schriftliche Zustimmung von „LBG Österreich | Marketing & Kommunikation“ und eine mit uns abgestimmte, geeignete Nennung von LBG erforderlich sind. Wir bitten Sie, sich dazu an welcome@lbg.at zu wenden. 

Tax reform 2020/23: compulsory assessment of limited taxable persons in two employment relationships

LBG Austria - Summary: Limited taxable persons who have two employment relationships in Austria are not subject to compulsory assessment, unlike unlimited taxable persons. As a result, such persons fall into a lower progression level, because the sum of both salaries is not added to calculate the tax. In order to eliminate this unevenness of taxation, for persons with limited tax liability from 2022 a compulsory assessment is to be introduced in the case of two employment relationships.

Contact & Advice: This information naturally shows basic aspects of the topic - for completeness and correctness no guarantee can be given despite careful preparation. LBG will gladly advise you in your individual situation. Please contact one of our 31 Austria-wide locations (www.lbg.at) or welcome@lbg.at - we will gladly bring you together with one of our experts, who is very familiar with your request.