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Steuerreform 2020/23: Rechtsgeschäftsgebühren | Schaumweinsteuer

Stand: 1. Mai 2019

Die österreichische Bundesregierung plant eine Durchforstung der Rechtsgeschäftsgebühren und eine Abschaffung der Schaumweinsteuer („Sektsteuer“).

Rechtsgeschäftsgebühren: Im Sinne der Vereinfachung und der Entbürokratisierung sowie zur Stärkung der Rechtssicherheit, sollen Rechtsgeschäftsgebühren – wie beispielsweise Gebühren für Vergleiche, Zessionen und Bürgschaftserklärungen (mit Ausnahme von Bestandvertragsgebühren und Wettgebühren) – ab 2022 abgeschafft werden.

Schaumweinsteuer: Die Schaumweinsteuer („Sektsteuer“) wurde im Jahr 2014 erneut eingeführt. Sie ist mit einem erheblichen administrativen Aufwand und im internationalen Wettbewerb mit für die inländischen Betriebe nachteiligen Wettbewerbsverzerrungen verbunden. Sie soll nach vielen Anläufen in der Vergangenheit nun doch, bedauerlicherweise aber erst ab 2022 entfallen.

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

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