Veranlagungsfreibetrag für Dienstnehmer
Stand: 11. September 2024
Wenn ein Dienstnehmer (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zusätzlich auch noch Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart bezieht, steht ihm ein Veranlagungsfreibetrag von bis zu € 730 pro Jahr zu. Darüber hinaus ist eine Steuererklärung zwecks Steuerveranlagung abzugeben. Bisher war allerdings zur Inanspruchnahme des Veranlagungsfreibetrags Voraussetzung, dass der Dienstnehmer „lohnsteuerpflichtige“ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog. Nunmehr steht der Veranlagungsfreibetrag auch zu, wenn die nichtselbständigen Einkünfte keinem Lohnsteuerabzug unterliegen, zum Beispiel bei ins Ausland pendelnden Grenzgängern.
Stand: 11. September 2024 | LBG
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