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Steuer-News | Unternehmer-News

Verzichten Sie nicht auf den Zuschuss für Entgeltzahlungen an Mitarbeiter bei Krankheit oder Unfall. Antragsfrist 31.12.2017 beachten!

Stand: 4. Dezember 2017

Wird einer Ihrer Mitarbeiter krank, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Krankenentgelt zu zahlen. Diese finanzielle Belastung wird durch einen Zuschuss der AUVA reduziert, wenn

  • Sie im Durchschnitt maximal 50 Dienstnehmer beschäftigen
  • eine Krankheit des Dienstnehmers vorliegt, für die Sie mehr als 10 Tage Krankenentgelt geleistet haben, bei einem Unfall gilt das bereits bei einer Entgeltleistung für mehr als 3 Tage
  • Sie einen Antrag rechtzeitig eingereicht haben

Es rentiert sich! Denn Sie erhalten 50% des tatsächlich gezahlten laufenden Entgeltes + 8,34% Zuschlag für geleistete Sonderzahlungen – gedeckelt mit der 1,5 fachen täglichen Höchstbeitragsgrundlage – bei Unfall ab dem ersten Tag und bei Krankheit ab dem 11. Tag - jeweils bis max. 6 Wochen Entgeltfortzahlung pro Dienstnehmer und Kalenderjahr.

Der Antrag muss binnen 3 Jahren ab Beginn der Entgeltfortzahlung eingereicht sein. Das bedeutet, bis 31.12.2017 sind Anträge noch für die Jahre 2015 bis 2017 möglich.

Hinweis für 2018: Für kleine Betriebe mit maximal 10 Dienstnehmern soll ab Juli 2018 der Zuschuss 75% betragen.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen aus dem Beratungsfeld „Personalverrechnung, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht“ beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen, führen Ihre Lohn- und Gehaltsverrechnung und beraten Sie in allen Fragen rund um Selbständigkeit und Beschäftigungsverhältnisse.