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Steuer-News | Unternehmer-News

Wein-Bestandsmeldung 2020: Einfache Übermittlung mit dem "LBG Kellerbuch", Frist: 16.7. - 15.8.2020

Stand: 25. Juni 2020

Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihre heurige Bestandsmeldung!

Die Meldung ist ab 16. Juli 2020 möglich und für Betriebe mit einer Ernte über 3.000 Liter verpflichtend bis spätestens 15. August 2020 elektronisch über Wein-ONLINE abzugeben. Auch Weinhandelsbetriebe und Winzergenossenschaften sind im gleichen Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung in elektronischer Form verpflichtet. Stichtag für die Ermittlung der Bestandsmeldungswerte ist der 31. Juli 2020.


Für unsere Kunden haben wir zur Unterstützung ein kompaktes Manual mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung sowie den häufigsten Fragen und Antworten zur Erstellung Ihrer Bestandsmeldung mit dem "LBG Kellerbuch" vorbereitet.

  • Was können Sie im LBG Kellerbuch schon vor dem Stichtag 31.7.2020 vorbereiten?
  • Welche Punkte sollten Sie anhand unserer Checkliste berücksichtigen?
  • Wie kann ich meine Bestandsmeldung plausibilisieren?
  • FAQs & Angebot Unterstützungspaket Bestandsmeldung 2020

Download „Bestandsmeldung 2020 – Tipps zur Kontrolle und Vorbereitung Ihrer Aufzeichnungen im LBG Kellerbuch für die Bestandsmeldung 2020“

Sie verwenden noch kein "LBG Kellerbuch" - die führende Warenwirtschaftssoftware für Winzer, Weinhandel, Vinotheken, Destillerie? 

Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit Ihren Aufzeichnungen im "LBG Kellerbuch" zu starten. Sie erfassen unkompliziert und rasch Ihre aktuellen Weinbestände, haben alle Daten für Ihre Bestandsmeldung 2020 auf Knopfdruck parat und nutzen in Ihrem Unternehmeralltag die vielen Vorteile des "LBG Kellerbuch".

"LBG Kellerbuch" –  für Winzer, Weinhandel, Vinotheken und Destillerien

Kellerei-Buchführung lt. Weingesetz und aktuellster Kellerbuchverordnung. Durchgängiges System von der Ernte über Verkauf bis zur Übergabe in die Buchhaltung. Einfache, sichere und schnelle Erledigung von Kellereiaufzeichnungen, Rechnungslegung, Rückverfolgbarkeit, Logistik, Vermarktung. Mahnwesen und Kostenrechnung. Bestandsmeldung und Erntemeldung. Sichere steuerliche und betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen.

Kombinierbare Programme für einen durchgehenden „Digital Workflow“

Das "LBG Kellerbuch" ist bestens kombinierbar mit der „LBG Registrierkasse – die modulare Kassensoftware“ sowie "LBG Business – die Software für Buchhaltung & Jahresabschluss“. 

Details zu unseren praxisbewährten Softwarelösungen für Ihre erfolgreiche Unternehmensführung finden Sie in den jeweiligen Produkt-Foldern auf unserer Homepage „Leistungen – Digitale kaufmännische Organisation & Business-Software“

Überzeugen Sie sich selbst - Unsere Softwareberater stehen Ihnen österreichweit zur Verfügung, besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Anforderungen und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Programm-Kombination für einen durchgehenden "Digital Workflow" – für eine zeit- und kostensparende Unternehmensführung!

Kontakt, Beratung, Schulung, Support – österreichweit:

Wir bringen Sie gerne mit dem mit Ihrem Anliegen am besten vertrauten Berater zusammen.
Bitte wenden Sie sich an software@lbg.at | Service-Line: 050 654

Hinweis: Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch folgende LBG-Fachbeiträge:

Stand: 25. Juni 2020 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.