Steuer-News | Unternehmer-News

Wichtige Termine Juni/Juli 2023: Anhebung Basiszinssatz, Ende erhöhtes Pendlerpauschale, Ende Antragsfrist Energiekostenzuschuss Q4/2022

Stand: 27. Juni 2023

Wir haben für Sie die Details zur Anhebung des Basiszinssatzes auf 3,28 % mit Wirkung 21. Juni 2023, zum Ende des erhöhten Pendlerpauschales mit 30. Juni 2023 sowie zum Ende der Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Q4/2022) am 3. Juli 2023 kompakt zusammengefasst.

Anhebung des Basiszinssatzes auf 3,28 % mit Wirkung 21. Juni 2023

Aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Juni 2023 gefassten geldpolitischen Beschlusses, wird der Basiszinssatz mit Wirkung 21. Juni 2023 von derzeit 2,88 % auf 3,38 % angehoben. Damit werden auch die gesetzlichen Zinssätze (Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen) im Abgabenverfahren mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 4,88% auf 5,38% angehoben werden.

Ende des erhöhten Pendlerpauschales mit 30. Juni 2023

Die aufgrund der gestiegenen Energiepreise im Juni 2022 befristet eingeführte Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros endet am 30.6.2023. Eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant.

Ende Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen (4. Quartal 2022) am 3. Juli 2023

Viele Unternehmen haben für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 nach erfolgter Voranmeldung bis 14.4.2023 bereits per Email ihren individuellen Zeitraum für die Antragstellung erhalten. Die Antragsfrist endet gemäß Richtlinie jedenfalls spätestens am 3.7.2023. Aktualisierte FAQs zum Energiekostenzuschuss (Stand 16.6.2023) finden Sie unter diesem Link "FAQs Energiekostenzuschuss, 16.6.2023".   

Stand: 27. Juni 2023 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 34 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.