Gesetzliche, satzungsmäßige, freiwillige Jahresabschluss-Prüfung | Gebarungsprüfung | Sonderprüfungen | Financial Due Diligence | Tax Due Diligence | Unternehmensbewertung | Ertragsgutachten | Sanierungs- und Insolvenzberatung | Gerichts- und Privatgutachten ...
Wirtschaftsprüfung bedeutet, sich einen guten Einblick in ein Unternehmen zu verschaffen und festzustellen, ob die finanzielle Berichterstattung den gesetzlichen, oft auch gesellschaftsvertraglichen oder statutorischen Regeln gerecht wird. Letztlich eine Frage des Sachverstands und auch der Kenntnis der Unternehmenspraxis.
Wirtschaftsprüfung bedeutet aber auch vom Auftraggeber festgelegte Informationen zu gewinnen, dabei eigenverantwortlich vorzugehen und darüber in einer verständlichen, auf den Punkt gebrachten Form zu berichten und damit Entscheidungsträgern zuverlässige Informationen an die Hand zu geben.
Oft werden dabei auch Möglichkeiten der wirtschaftlichen oder organisatorischen Verbesserung festgestellt und zum Nutzen des geprüften Unternehmens umgesetzt.
Der LBG Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH, Boerhaavegasse 6, 1030 Wien, FN 269083k, HG Wien wurde gemäß §35 Abs. 1 iVm Abs. 3 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung mit Bescheid vom 30.01.2023, QS 48/22-07/SaS durch die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) bescheinigt. Die Bescheinigung ist gemäß §§25 iVm 35 Abs. 3 APAG mit vier Jahren ab dem Tag der Ausstellung, also bis zum 14.02.2027 befristet. Danach ist eine weitere Qualitätssicherungsprüfung durchzuführen. Vor Anbotlegung prüfen wir, ob eine Befangenheit oder Ausgeschlossenheit (§271 und §271a UGB) bestehen könnte.
Die Unternehmensbewertung hat zur Aufgabe, zuverlässige Informationen zum zu bewertenden Unternehmen zusammenzustellen, diese eigenverantwortlich zu beurteilen und daraus fachkundig unter Beachtung facheinschlägiger Richtlinien einen plausiblen Unternehmenswert abzuleiten und zu begründen. Dies kann ein objektivierter Unternehmenswert sein, oder aber auch das Aufzeigen eines subjektiven, betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Unternehmenswertes aus dem Blickwinkel eines potentiellen Käufers/Verkäufers bzw. Übernehmers/Übergebers eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteils. LBG verfügt über einschlägig mit Unternehmensbewertungen vertraute Experten.
Sachverständigen-Gutachten (Gerichtsgutachten, Privatgutachten): LBG Österreich verfügt über allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in den Fachgruppen „Steuerwesen, Rechnungswesen, Wettbewerbsökonomie“ (FG 92) und „Immobilien (Bewertung, Verwaltung, Nutzung)“ (FG 94) für die Erstattung von durch Gerichte, Notare, Unternehmen und Private beauftragte Sachverständigengutachten. Aktuell bestehen Zertifizierungen für folgende Fachgebiete gemäß Gerichtssachverständigenliste: https://sdgliste.justiz.gv.at
FG 92.01: Kostenrechnung, Leistungsrechnung Kalkulation, Betriebsergebnisrechnung
FG 92.05: Buchführung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung
FG 92.70: Unternehmensbewertung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung,
Liquiditätsplanung)
FG 94.01: Größere landwirtschaftliche Liegenschaften
FG 94.03: Kleinere landwirtschaftliche Liegenschaften
FG 94.05: Größere forstwirtschaftliche Liegenschaften
FG 94.07: Kleinere forstwirtschaftliche Liegenschaften
Kontakt: Bitte wenden Sie sich an einen unserer österreichweiten LBG-Standorte oder auch gerne an wir bringen Sie mit einem unserer, mit Ihren Anliegen und Erwartungen vertrauten Berater, Prüfer oder Gutachter bei LBG zusammen. Gerne nennen wir Ihnen bei überregionalen oder österreichweiten Aufträgen einen verantwortlichen und persönlichen Ansprechpartner zwecks einheitlicher Leistungserstellung nach Ihren Wünschen.